Von der Veste zum Schloss
» Bedeutendes Kulturdenkmal
Das
Alte Schloss wurde in einem Vertrag zwischen Schenk Friedrich von Limpurg
und der Stadt Hall im Jahre 1399 urkundlich in Form einer "Veste",
einer Burg erstmals erwähnt. Dieser Vertrag regelte die Holzflößerei
auf dem Kocher zu den Salzsiedern der Stadt Hall. Der Vertrag und das 35 Jahre
später entstandene Siegel der Stadt Gaildorf, das noch heute das Floß
zeigt, belegt, wie wichtig das Holzflößen zur damaligen Zeit für
Gaildorf war.
Im Jahre 1700 ehelichte Juliane Dorothea von Limpurg, die Tochter des Schenkenpaares Wilhelm Heinrich und Elisabeth Dorothea, den Grafen Johann Wilhelm von Wurmbrand aus der Steiermark. Nach dem Grafen Johann Wilhelm von Wurmbrand wurde der große Saal des Alten Schlosses benannt. Die Konstruktion der eichenhölzernen Renaissancedecke wurde unter eine ältere, auch heute noch zum Teil erhaltende Stuckdecke erbaut. Das Besondere dieser Decke ist, dass sie freitragend ist und eine außerordentliche statische Leistung darstellt. Im Wurmbrandsaal fand bereits die Hochzeit der Juliane Dorothea mit dem Grafen Johann Wilhelm von Wurmbrand statt. Später erbte sie einen beachtlichen Teil des Schlosses.
» Wechselvolle Geschichte
Die
Grafen von Pückler-Limpurg erbauten sich in Gaildorf im Jahre 1778 ein
stattliches Schloss. Dieses "Neue Schloss" wurde 1868 beim Stadtbrand
zum ersten Mal und nach dem Wiederaufbau 1945 bei Kriegsende durch deutschen
Beschuss zusammen mit der Stadtkirche endgültig zerstört.
Hingegen beherbergte das Alte Schloss, das die Kriegszeit ohne größere
Schäden überstand, in den Nachkriegsjahren Flüchtlinge und
ausgebombte Familien aus Gaildorf bzw. Umgebung. Mitte der 50er Jahre war
im Wurmbrandsaal eine Textilfirma untergebracht. Mit Beginn der 70er Jahre
begannen die Renovierungen im Alten Schloss. Sie dauern bis heute an. Die
Räumlichkeiten werden nun als Vereinsräume, Ausstellungsräume
und Wohnungen genutzt. Das Alte Schloss ist Teil des Stadtlebens.
Die Archivverwaltung macht die schriftlichen Zeugnisse zur Geschichte des
Landes und seiner Bewohner zugänglich.