Bodenrichtwerte
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Die Stadt Gaildorf ist nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches verpflichtet, regelmäßig den durchschnittlichen Wert der Grundstücke im Stadtgebiet (Bodenrichtwerte) zu ermitteln. Dabei wird nach der Art der Grundstücksnutzung (z. B. Nutzung als Wohnhausgrundstück, landwirtschaftliches Grundstück usw.) und nach der Lage des Grundstücks (Stadtzentrum, Grundstück in einem Teilort) unterschieden.
Alle Preise sind durchschnittliche Lagewerte und gelten für voll erschlossene bebaute und unbebaute Grundstücke. Sie können nach Lage, Grundstückszuschnitt, vorhandener Bebauung und baurechtlicher Nutzbarkeit, sowie nach allen individuellen Gegebenheiten nach oben oder nach unten variieren.
In bebauten Gebieten wird unterstellt, dass das lagetypische Grundstück unbebaut ist. Das bedeutet, dass an den angegebenen Werten in den bebauten Gebieten kein Abschlag wegen Bebauung angebracht wird.
Der Bodenrichtwert ist auf der Grundlage von
- Bezahlten Kaufpreisen unbebauter Grundstücke
- Erfahrungen mit früheren Bodenrichtwerten
- Lagevergleiche
- der Beobachtung der Marktentwicklung, sowie
- der Marktkenntnis der Mitglieder des Gutachterausschusses
ermittelt.
Altlasten und Auswirkungen des Denkmalschutzes sind in den Bodenwerten unberücksichtigt.
Diese Aufgabe wird vom Gutachterausschuss der Stadt Gaildorf wahrgenommen. Um eine Grundlage für diese Bewertung zu erhalten, führt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses die so genannte Kaufpreissammlung, in die alle im Stadtgebiet abgewickelten Grundstücksgeschäfte Eingang finden.Generelle Zuständigkeit
Jedermann kann beim Stadtbauamt Auskünfte über die aktuellen Bodenrichtwerte
für die Stadt Gaildorf erhalten. Die Richtwerttabelle auf 31.12.2011
können
Sie hier kostenfrei
abrufen.
Gebühren
Für schriftliche Auskünfte aus der Kaufpreissammlung und Auskünfte über Bodenrichtwerte wird eine Gebühr von 25,00 EUR erhoben.
Zuständige Behörden:
Stadt Gaildorf
Schloss-Straße 20
74405 Gaildorf
Fon: 07971/253-0
Fax: 07971/253-188
E-Mail: stadt@gaildorf.de
weiter zur Behörde
Noch ausführlichere Detailinformationen zu diesen und weiteren Lebenslagen
finden Sie auch im Serviceportal des Landes Baden-Württemberg. Diese
Informationen beinhalten allerdings keine Details hinsichtlich örtlicher
Ansprechpartner.