Zahlungsverkehr
» Informationen
Die Bankverbindungen der Stadtkasse Gaildorf lauten:
Sparkasse Schwäbisch-Hall-Crailsheim
BLZ 622 500 30
Konto 6 400 305
VR Bank Schwäbisch Hall eG
BLZ 622 901 10
Konto 650 589 009
Postbank Stuttgart
BLZ 600 100 70
Konto 12 754 709
Ein Formular (pdf-Datei) zur Erteilung einer Einzugsermächtigung finden Sie hier. Bitte senden Sie uns den Vordruck unterschrieben zu.
Im Falle der verspäteten Zahlung öffentlich-rechtlicher Abgaben ist die Stadtkasse gesetzlich verpflichtet, Säumniszuschläge zu erheben. Diese betragen pro angefangenem Monat des Zahlungsverzuges 1 % der auf volle 50 EUR abgerundeten Hauptforderung. Hinzu kommen beim Versand einer Mahnung die gesetzlichen Mahngebühren.
In begründeten Einzelfällen kann eine Stundung von Forderungen in Betracht kommen. In einem solchen Fall sind für jeden vollen Monat der Stundung Zinsen in Höhe von 0,5 % der auf volle 50 EUR abgerundeten Hauptforderung zu entrichten. Nehmen Sie daher bei Zahlungsproblemen zur Vermeidung der Säumniszuschläge rechtzeitig Kontakt mit uns auf.
Noch ausführlichere Detailinformationen zu diesen und weiteren Lebenslagen
finden Sie auch im Serviceportal des Landes Baden-Württemberg. Diese
Informationen beinhalten allerdings keine Details hinsichtlich örtlicher
Ansprechpartner.