Geschichte & Stiftungszweck

Bürgerstiftung Gaildorf

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Initiiert durch eine großzügige Spende der Gaildorfer Unternehmerfamilie Schick hat der Gemeinderat der Stadt Gaildorf am 20. Dezember 2000 die Bürgerstiftung Gaildorf gegründet. Bei der Bürgerstiftung Gaildorf handelt es sich um eine Stiftung bürgerlichen Rechts, die am 21. Dezember 2000 vom Landratsamt Schwäbisch Hall genehmigt wurde.

Die Verfassung und die Zielsetzung der Bürgerstiftung Gaildorf sind in der Satzung der Bürgerstiftung vom 20. Dezember 2000 festgelegt. Zur Verwirklichung dieser Ziele werden jährlich rund 40.000 Euro ausgeschüttet. Über die Verwendung der verfügbaren Mittel entscheidet der Stiftungsrat

Im Rahmen des in § 2 der Stiftungssatzung festgelegten Stiftungszwecks setzt der Stiftungsrat einen Schwerpunkt bei der Förderung der Aus- und Fortbildung von Jugendlichen und Erwachsenen.

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Kontakt

Stadt Gaildorf
Postadresse
Schloss-Straße 20
74405 Gaildorf
Postfach 150
74402 Gaildorf
Telefon: 07971/253-0
Telefax: 07971/253-188
e-Mail: stadt@gaildorf.de

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Mo - Do: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
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Do: 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Fr: 8.00 Uhr - 13.00 Uhr

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Mi: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Do: 8.00 Uhr - 18.00 Uhr
Fr: 8.00 Uhr - 13.00 Uhr