Umlegungsverfahren
» Zuständigkeiten
Zur Neuordnung von Grundstücksflächen insbesondere im Zusammenhang mit der Realisierung eines Bebauungsplanes kann nach den Vorschriften des Baugesetzbuches eine so genannte Umlegung angeordnet werden. Zur Durchführung der in Gaildorf laufenden Umlegungsverfahren hat der Gemeinderat nach § 3 der Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch einen Umlegungsausschuss als beschließenden Ausschuss gebildet.
Vorsitzender: Bürgermeister Ulrich Bartenbach
» Mitglieder des Umlegungsausschusses
- Bürgermeister Ulrich Bartenbach
Vorsitzender - Werner Altvater (FWV)
Ordentliches Mitglied
Dr. Ulrich Bauer (FWV)
Stellvertreter - Jürgen Jäckel (FWV)
Ordentliches Mitglied
Peter Schaupp (FWV)
Stellvertreter - Werner Hofmann (CDU)
Ordentliches Mitglied
Wilhelm Möller (CDU)
Stellvertreter - Rainer Baumann (CDU)
Ordentliches Mitglied
Matthias Rebel (CDU)
Stellvertreter - Martin Zecha (SPD)
Ordentliches Mitglied
Martin Frey (SPD)
Stellvertreter - Hans Keit (SPD)
Ordentliches Mitglied
Margarete Nagel-John (SPD)
Stellvertreterin




















