Ziel der Prämie ist, untergenutzten Wohnraum dem bestehenden Wohnungsmarktpotential wiederzuzuführen. Die Prämie dient als Anreizsystem zur Förderung von freiwilligen Wohnungswechseln, um Umzugskreisläufe anzustoßen und untergenutzten Wohnraum für eine größere Anzahl von Menschen verfügbar zu machen. Kommunen, die in diesem Bereich durch kommunale Aktivität, wie bspw. Beratung und Vermittlung tätig werden, wird pro Erfolgsfall ein „Wohnflächenbonus BW“ gewährt. Die Prämie unterliegt keiner weiteren in die Zukunft gerichteten Zweckbindung. Sie ist seitens der Kommunen nach Verbuchung im kommunalen Haushalt flexibel verwendbar, so dass kommunale Mehrkosten wie bspw. finanzielle Anreize für Mieter, Vermieter, Unterstützungsleistungen, Beratungen etc. abgefangen werden können. Für die Umzugshandlung wird bei einer Wohnflächenreduzierung um mindestens 15 Quadratmeter eine Grundprämie in Höhe von 3.000 Euro bewilligt. Bei darüberhinausgehender Reduzierung der
Wohnfläche erfolgt ein zusätzlicher Flächenbonus von 100 Euro pro Quadratmeter zusätzlich reduzierter Wohnfläche. Der Höchstbetrag pro Prämie liegt bei 7.500 Euro.