Mundry, Benedikt
Verbandsbaumeister
Das Trinkwasser wird engmaschig kontrolliert. Dennoch kann es mitunter zur Verkeimung von Trinkwasser kommen. Sollte eine Probe beanstandet werden, wird das Gesundheitsamt des Landkreises Schwäbisch Hall eingeschaltet und weitere Maßnahmen beschlossen. Üblicherweise wird nach der Ursache gesucht und der betroffene Trinkwasserabschnitt gechlort. Die Stadt Gaildorf erlässt ein Abkochgebot und hebt dieses nach Beseitigung des Grundes der Trinkwasserverkeimung wieder auf.
Aufgrund einer regulären Trinkwasseruntersuchung wurden mikrobiologische Verunreinigungen festgestellt. Aktuell erfolgt hierzu die Klärung der Ursache. Aufgrund dieses Umstandes, wurde in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt ein Abkochgebot erlassen und weitere Maßnahmen zur Desinfektion mittels Chlorung und Spülung eingeleitet.
Die betroffenen Haushalte werden mit Handzetteleinwurf informiert. Es handelt sich um Großaltdorf und Kleinaltdorf, Winzenweiler sowie Bereiche nördlich des Kochers in Gaildorf.
Derzeit läuft die Ursachenforschung des Keimeintrags.Derzeit läuft die Ursachenforschung des Keimeintrags.
Die Keime (sogenannte Umweltkeime) können nur von außen in das Trinkwasser-Versorgungsnetz eingetragen worden sein. In Absprache mit dem Gesundheitsamt werden die betroffenen Wasserhochbehälter und das betroffene Versorgungsnetz gechlort, gereinigt und gespült und die Wirksamkeit der Maßnahme durch Untersuchungen mit regelmäßigen Wasserprobenentnahmen
überprüft.
Trotz der Chlorung befolgen Sie bitte unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes
Bei übermäßigem Genuss von verunreinigtem Trinkwasser kann es in gewissen Fällen zu Übelkeit und Durchfallerscheinungen/-erkrankungen kommen. Coliforme Keime und E.coli kommen fast überall vor, sind jedoch für einen gesunden Menschen in der Regel unbedenklich und führen zu keinen Erkrankungen. Insbesondere bei Säuglingen, Schwangeren und immungeschwächten älteren Menschen, sollte darauf geachtet werden, ausschließlich abgekochtes Wasser zu trinken oder damit Lebensmittel zuzubereiten. Suchen Sie im Zweifel einen Arzt auf.
Das zur Desinfektion des Trinkwassers eingesetzte Natriumhypochlorid wird innerhalb der gesetzlichen Vorgaben dosiert und ist damit gesundheitlich völlig unbedenklich.
Kleinere Mengen von verunreinigtem Trinkwasser (0,5 – 1 l) sind in der Regel unbedenklich Gelangt ein Keim über das Trinkwasser in den Körper, wird er in den meisten Fällen entweder im Darm angesiedelt oder problemlos wieder ausgeschieden. Sind es viele Keime kann der Körper mit Durchfall reagieren.
Menschen mit intaktem Immunsystem haben nichts zu befürchten. Erst wenn eine sehr hohe Anzahl von Keimen aufgenommen worden ist kann es zu Durchfällen kommen.
Klären Sie Ihr weiteres Verhalten mit einem Arzt ab. Nicht hinter jedem Durchfall ist gleichzeitig eine hohe Keimbelastung durch verunreinigtes Trinkwasser zu vermuten.
Solange Ihr Kind keine Durchfallsymptome hat, besteht kein Grund zur Beunruhigung. Sollten Krankheitssymptome auftreten wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt.
Für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte nach Möglichkeit nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Zum Wäsche waschen kann das Wasser verwendet werden, die Waschtemperatur sollte mindestens 40° C betragen. Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, sofern ihr Gerät mit Temperaturen über 60° C spült und trocknet.
Nein. Nur abgekochtes Wasser verwenden.
Ja. Das Wasser sollte nach dem langsamen Abkühlen kühl und in einem geschlossenen Behälter gelagert werden.
Während der Dauer des Abkochgebotes sollte für die Zubereitung von Speisen (z.B. Waschen von Salat, Obst oder Gemüse) nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden. Dies gilt insbesondere, wenn die betreffenden Nahrungsmittel nachfolgend nicht gekocht, gegart oder gedünstet – also ausreichend erhitzt - werden.
Kaffeemaschinen, die das Wasser auf mindestens 82°C erhitzen, können genutzt werden, da von einer zuverlässigen Abtötung der Keime auszugehen ist. Wird diese Temperatur nicht erreicht oder ist nicht bekannt, welche Temperatur beim Aufbrühen erreicht wird, sollte die Kaffeemaschine nur mit abgekochtem oder verpacktem Wasser betrieben werden.
Während der Dauer des Abkochgebotes ist das Wasser nicht zum Reinigen von Schankanlagen geeignet.
Das Waschen von Gemüse und Obst, das zum Rohverzehr dient, ist ausschließlich mit abgekochtenoder abgepacktem Wasser unbedenklich.
Nein, Kinder können abgekochtes bzw. gechlortes Wasser ohne Bedenken verzehren und benutzen. Auch die Zubereitung von Säuglingsnahrung kann mit abgekochtem bzw. gechlortem Wasser
erfolgen.
Schwangere können abgekochtes Wasser ohne Bedenken verzehren und benutzen.
Grundsätzlich muss die Hausinstallation nicht desinfiziert werden. Mit dem regelmäßigen Austausch des Trinkwassers werden in der Regel auch Keime ausgetragen.
In der Regel haben Tiere ein deutlich anderes Immunverhalten und kommen außerdem sehr häufig mit diesen Keimen in Kontakt. Daher können Haus- und Nutztiere das Wasser in der Regel auch unbehandelt konsumieren. Im Zweifel befragen Sie bitte einen Veterinär. Fische können wegen des gechlorten Wassers sensibel reagieren. Bitte verwenden Sie hier kein Trinkwasser.
Die Stadt Gaildorf informiert in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt über das Ende des Abkochgebots.
Verbandsbaumeister