Veranstaltungen planen – Hilfen für Vereine

Veranstaltungen in Gaildorf planen – ob öffentlich oder privat, wir unterstützen Sie! 

Hier finden in erster Linie Vereine alle wichtigen Infos zu Genehmigungen, Fristen, Kosten und Ansprechpartnern – ob auf öffentlichen Flächen oder in städtischen Räumen. Bei Fragen steht Ihnen das Amt für Kultur, Tourismus und Stadtmarketing gerne zur Seite.  Melde Sie sich unter events(at)gaildorf.de oder 07971 253-525.

Was ist zu beachten?Fristen & KostenAnsprechpartner
Nur für gemeinnützige Zwecke möglich. Anfrage beim Amt für Kultur, Tourismus und Stadtmarketing.Mind. 4 Wochen vorher (besser: ein Jahr im Voraus) per E-Mail, Gebühren: keineRuben Kehl: events(at)gaildorf.de, 07971 253-138

Was ist zu beachten?Fristen & KostenAnsprechpartner
Holzhütten (3x2m) der Stadt Gaildorf können für Veranstaltungen gemietet werden. Den Transport übernimmt der städtische Bauhof.Buchung frühzeitig per E-Mail erfragen, Gebühr: 200 € pro HütteRuben Kehl: events(at)gaildorf.de, 07971 253 – 138

Was ist zu beachten?Fristen & KostenAnsprechpartner
Fragen können im Voraus an das Gesundheitsamt gestellt werden. Weitere Hinweise finden Sie im Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln.Fragen können gebührenfrei gestellt werdenLandratsamt Schwäbisch Hall - Gesundheitsamt: p.schneider(at)lrasha.de, 07904 70073272

Was ist zu beachten?Fristen & KostenAnsprechpartner
Wasserschutzrechtliche Genehmigung erforderlich, wenn z. B. Floß- oder Kanufahrten bei der Veranstaltung angeboten werden.6 – 12 Monate vorher, per E-Mail Vorabanfrage und Anforderungen klären, Gebühren: werden vom Landratsamt erhoben, wenn ein externes Gutachten gefordert wird, enstehen hierfür zusätzliche KostenLandratsamt Schwäbisch Hall: Wasserwirtschaft

Was ist zu beachten?Fristen & KostenAnsprechpartner
Erforderlich, wenn Musik auf öffentlicher Fläche über Lautsprecher abgespielt wird.Mind. 4 Wochen vorher per E-Mail (kein Antragsformular notwendig), Gebühr: 15,- €Nadine Fischer: ordnungsamt(at)gaildorf.de, 07971 253 – 170

Was ist zu beachten?Fristen & KostenAnsprechpartner
Eine Marktfestsetzung ist nötig, wenn Aussteller keine Reisegewerbekarten besitzen. Flohmärkte mit Privatpersonen benötigen keine Marktfestsetzung.Mind. 8 Wochen vorher mit Liste der gewerblichen Aussteller (mind. 12) und Lageplan der Standflächen, Gebühren: werden vom Landratsamt berechnetOrdnungsamt Landratsamt: Marktfestsetzung

Was ist zu beachten?Fristen & KostenAnsprechpartner
Musik muss bei der GEMA angemeldet werden. Setliste nach der Veranstaltung nachreichen.Voranmeldung empfohlen, Gebühren: werden individuell berechnet (können im Voraus über das Onlineportal berechnet werden)GEMA Onlineportal

Was ist zu beachten?Fristen & KostenAnsprechpartner
Plakatierung muss beantragt werden. Maximal 20 Plakate und höchstens für 2 Wochen möglichmind. 2 Wochen vorher per E-Mail mit Nennung der Dauer und Anzahl der Plakate, Gebühr: 2,50 € je Plakat (bei gemeinnützige Zwecke: keine Gebühren)Thomas Leipersberger: ordnungsamt(at)gaildorf.de, 07971 253 – 154

Wast ist zu beachten?Fristen & KostenAnsprechpartner
Abhängig vom Umfang der Veranstaltung im Voraus mit dem Ordnungsamt abklären. Mind. 4 Wochen vorher per E-Mail, Gebühren: keineNadine Fischer: ordnungsamt(at)gaildorf.de, 07971 253 – 170

Was ist zu beachten?Fristen & KostenAnsprechpartner
Der Ausschank von alkoholischen Getränken erfordert eine vorherige Anzeige beim Bürgerbüro. Gewerbliche Veranstalter müssen darüber hinaus auch den Verkauf alkoholfreier Getränke sowie von Speisen bei der Stadtverwaltung anzeigen.Mind. 2 Wochen vorher über das Formular beim Bürgerbüro melden, Gebühr: 15,- € pro TagBürgerbüro Gaildorf: buergeramt(at)gaildorf.de, 07971 253-111

Was ist zu beachten?Fristen & KostenAnsprechpartner
Die Nutzung von öffentlichen Flächen, wie Kocherwiese, Altes Schloss Innenhof und Hallengelände, sowie die städtischen Innenräume müssen beim Liegenschaftsamt gebucht werden.Frühzeitig buchen, Anfragen per E-Mail, Gebühren: siehe Gebührenordnung auf Raumbuchungsseite

Claudia Ghillani: raumvermietung(at)gaildorf.de, 07971 253 – 173

Was ist zu beachten?Fristen & KostenAnsprechpartner
Sperrungen für Ortsstraßen und Parkplätze beim städtischen Ordnungsamt beantragen (mit Plan, z. B. Google Maps-Screenshot). Sperrungen von Landkreisstraßen (wie Bahnhofstraße, Schloss-Straße, etc.) müssen über das Landratsamt beantragt werden.Mind. 4 Wochen vorher per E-Mail anfragen, Gebühr: ab 15,- € bei der Stadt Gaildorf, ggf. Gebühren vom Landratsamt wenn Landkreisstraßen betroffen sindUrsula Lange: ordnungsamt(at)gaildorf.de, 07971 253 – 135

Was ist zu beachten?Fristen & KostenAnsprechpartner
Wenn Sie eine Veranstaltung im Wald planen, benötigen Sie vorab eine forstrechtliche Genehmigung sowie die Zustimmung der Waldbesitzer.Mind. 8 Wochen vorher, Gebühren: werden vom Landratsamt berechnetForstamt Landratsamt: Antrag

Was ist zu beachten?Fristen & KostenAnsprechpartner

Ein Eintrag im Veranstaltungskalender der Webpage kann per E-Mail eingereicht werden - gerne mit Bild. 

Eine Jahresmeldungen der Veranstaltungen für das Folgejahr können bis Ende Juli über das Meldeformular eingereicht werden. Diese werden für den Abfallkalender des Folgejahres an das Landratsamt Schwäbisch Hall weitergeleitet. Zusätzlich wird der Kalender im Herbst an die Vereine per E-Mail verschickt.

Bis 31. Juli (für Abfallkalender), keine GebührenDagmar Walzhauer: dagmar.walzhauer(at)gaildorf.de, 07971 253-525

Was ist zu beachten?Fristen & KostenAnsprechpartner

Wenn Wasseranschlüsse für die Veranstaltung aufgebaut werden, muss dies als „Anzeige der zeitweiligen Wasserversorgungsanlage“ dem Gesundheitsamt 4 Wochen im Voraus gemeldet werden.

Weitere Details finden Sie im Infoblatt zu „Hinweise zur Trinkwasser-versorgung auf Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen“ und unter der Webpage vom Gesundheitsamt

4 Wochen vorher mit Antrag, Gebühren: können ggf. entstehen, wenn Landratsamt eine Vor-Ort-Prüfung vornimmt

Landratsamt Schwäbisch Hall - Gesundheitsamt FB 22.3 Infektionsschutz und Umwelthygiene: ga-trinkwasser@LRASHA.de, 0791 755-6210

Antrag für die Anzeige zeitweiliger Wasserversorgung 

Was ist zu beachten?Fristen & KostenAnsprechpartner
Aufbau durch städt. Wasserwerk (kostenpflichtig) oder örtlichen Handwerker. Anzeige beim Gesundheitsamt. Weitere Informationen im Infoblatt zu Wasserversorgung bei Gaildorfer Veranstaltungen.4-6 Wochen im Voraus über den Gemeindeverwaltungsverband Limpurger Land per E-Mail anfragen, Gebühren: bei Beauftragung vom städt. Wasserwerk (siehe Beispielrechnung in Infoblatt)

Carmen Hekele: carmen.hekele(at)gvv-limpurgerland.de, 07971 97697-11

Jenny Szombara-Sauer: jenny.szombara-sauer(at)gvv-limpurgerland.de, 07971 97697-12

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