
Kehl, Ruben
Eventmanagement / stellvertretende Amtsleitung Amt für Kultur, Tourismus und Stadtmarketing
Amt für Kultur, Tourismus und Stadtmarketing
Hier finden in erster Linie Vereine alle wichtigen Infos zu Genehmigungen, Fristen, Kosten und Ansprechpartnern – ob auf öffentlichen Flächen oder in städtischen Räumen. Bei Fragen steht Ihnen das Amt für Kultur, Tourismus und Stadtmarketing gerne zur Seite. Melde Sie sich unter events(at)gaildorf.de oder 07971 253-525.
| Was ist zu beachten? | Fristen & Kosten | Ansprechpartner |
| Nur für gemeinnützige Zwecke möglich. Anfrage beim Amt für Kultur, Tourismus und Stadtmarketing. | Mind. 4 Wochen vorher (besser: ein Jahr im Voraus) per E-Mail, Gebühren: keine | Ruben Kehl: events(at)gaildorf.de, 07971 253-138 |
| Was ist zu beachten? | Fristen & Kosten | Ansprechpartner |
| Holzhütten (3x2m) der Stadt Gaildorf können für Veranstaltungen gemietet werden. Den Transport übernimmt der städtische Bauhof. | Buchung frühzeitig per E-Mail erfragen, Gebühr: 200 € pro Hütte | Ruben Kehl: events(at)gaildorf.de, 07971 253 – 138 |
| Was ist zu beachten? | Fristen & Kosten | Ansprechpartner |
| Fragen können im Voraus an das Gesundheitsamt gestellt werden. Weitere Hinweise finden Sie im Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln. | Fragen können gebührenfrei gestellt werden | Landratsamt Schwäbisch Hall - Gesundheitsamt: p.schneider(at)lrasha.de, 07904 70073272 |
| Was ist zu beachten? | Fristen & Kosten | Ansprechpartner |
| Wasserschutzrechtliche Genehmigung erforderlich, wenn z. B. Floß- oder Kanufahrten bei der Veranstaltung angeboten werden. | 6 – 12 Monate vorher, per E-Mail Vorabanfrage und Anforderungen klären, Gebühren: werden vom Landratsamt erhoben, wenn ein externes Gutachten gefordert wird, enstehen hierfür zusätzliche Kosten | Landratsamt Schwäbisch Hall: Wasserwirtschaft |
| Was ist zu beachten? | Fristen & Kosten | Ansprechpartner |
| Erforderlich, wenn Musik auf öffentlicher Fläche über Lautsprecher abgespielt wird. | Mind. 4 Wochen vorher per E-Mail (kein Antragsformular notwendig), Gebühr: 15,- € | Nadine Fischer: ordnungsamt(at)gaildorf.de, 07971 253 – 170 |
| Was ist zu beachten? | Fristen & Kosten | Ansprechpartner |
| Eine Marktfestsetzung ist nötig, wenn Aussteller keine Reisegewerbekarten besitzen. Flohmärkte mit Privatpersonen benötigen keine Marktfestsetzung. | Mind. 8 Wochen vorher mit Liste der gewerblichen Aussteller (mind. 12) und Lageplan der Standflächen, Gebühren: werden vom Landratsamt berechnet | Ordnungsamt Landratsamt: Marktfestsetzung |
| Was ist zu beachten? | Fristen & Kosten | Ansprechpartner |
| Musik muss bei der GEMA angemeldet werden. Setliste nach der Veranstaltung nachreichen. | Voranmeldung empfohlen, Gebühren: werden individuell berechnet (können im Voraus über das Onlineportal berechnet werden) | GEMA Onlineportal |
| Was ist zu beachten? | Fristen & Kosten | Ansprechpartner |
| Plakatierung muss beantragt werden. Maximal 20 Plakate und höchstens für 2 Wochen möglich | mind. 2 Wochen vorher per E-Mail mit Nennung der Dauer und Anzahl der Plakate, Gebühr: 2,50 € je Plakat (bei gemeinnützige Zwecke: keine Gebühren) | Thomas Leipersberger: ordnungsamt(at)gaildorf.de, 07971 253 – 154 |
| Wast ist zu beachten? | Fristen & Kosten | Ansprechpartner |
| Abhängig vom Umfang der Veranstaltung im Voraus mit dem Ordnungsamt abklären. | Mind. 4 Wochen vorher per E-Mail, Gebühren: keine | Nadine Fischer: ordnungsamt(at)gaildorf.de, 07971 253 – 170 |
| Was ist zu beachten? | Fristen & Kosten | Ansprechpartner |
| Der Ausschank von alkoholischen Getränken erfordert eine vorherige Anzeige beim Bürgerbüro. Gewerbliche Veranstalter müssen darüber hinaus auch den Verkauf alkoholfreier Getränke sowie von Speisen bei der Stadtverwaltung anzeigen. | Mind. 2 Wochen vorher über das Formular beim Bürgerbüro melden, Gebühr: 15,- € pro Tag | Bürgerbüro Gaildorf: buergeramt(at)gaildorf.de, 07971 253-111 |
| Was ist zu beachten? | Fristen & Kosten | Ansprechpartner |
| Die Nutzung von öffentlichen Flächen, wie Kocherwiese, Altes Schloss Innenhof und Hallengelände, sowie die städtischen Innenräume müssen beim Liegenschaftsamt gebucht werden. | Frühzeitig buchen, Anfragen per E-Mail, Gebühren: siehe Gebührenordnung auf Raumbuchungsseite | Claudia Ghillani: raumvermietung(at)gaildorf.de, 07971 253 – 173 |
| Was ist zu beachten? | Fristen & Kosten | Ansprechpartner |
| Sperrungen für Ortsstraßen und Parkplätze beim städtischen Ordnungsamt beantragen (mit Plan, z. B. Google Maps-Screenshot). Sperrungen von Landkreisstraßen (wie Bahnhofstraße, Schloss-Straße, etc.) müssen über das Landratsamt beantragt werden. | Mind. 4 Wochen vorher per E-Mail anfragen, Gebühr: ab 15,- € bei der Stadt Gaildorf, ggf. Gebühren vom Landratsamt wenn Landkreisstraßen betroffen sind | Ursula Lange: ordnungsamt(at)gaildorf.de, 07971 253 – 135 |
| Was ist zu beachten? | Fristen & Kosten | Ansprechpartner |
| Wenn Sie eine Veranstaltung im Wald planen, benötigen Sie vorab eine forstrechtliche Genehmigung sowie die Zustimmung der Waldbesitzer. | Mind. 8 Wochen vorher, Gebühren: werden vom Landratsamt berechnet | Forstamt Landratsamt: Antrag |
| Was ist zu beachten? | Fristen & Kosten | Ansprechpartner |
Ein Eintrag im Veranstaltungskalender der Webpage kann per E-Mail eingereicht werden - gerne mit Bild. Eine Jahresmeldungen der Veranstaltungen für das Folgejahr können bis Ende Juli über das Meldeformular eingereicht werden. Diese werden für den Abfallkalender des Folgejahres an das Landratsamt Schwäbisch Hall weitergeleitet. Zusätzlich wird der Kalender im Herbst an die Vereine per E-Mail verschickt. | Bis 31. Juli (für Abfallkalender), keine Gebühren | Dagmar Walzhauer: dagmar.walzhauer(at)gaildorf.de, 07971 253-525 |
| Was ist zu beachten? | Fristen & Kosten | Ansprechpartner |
Wenn Wasseranschlüsse für die Veranstaltung aufgebaut werden, muss dies als „Anzeige der zeitweiligen Wasserversorgungsanlage“ dem Gesundheitsamt 4 Wochen im Voraus gemeldet werden. Weitere Details finden Sie im Infoblatt zu „Hinweise zur Trinkwasser-versorgung auf Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen“ und unter der Webpage vom Gesundheitsamt | 4 Wochen vorher mit Antrag, Gebühren: können ggf. entstehen, wenn Landratsamt eine Vor-Ort-Prüfung vornimmt | Landratsamt Schwäbisch Hall - Gesundheitsamt FB 22.3 Infektionsschutz und Umwelthygiene: ga-trinkwasser@LRASHA.de, 0791 755-6210 |
| Was ist zu beachten? | Fristen & Kosten | Ansprechpartner |
| Aufbau durch städt. Wasserwerk (kostenpflichtig) oder örtlichen Handwerker. Anzeige beim Gesundheitsamt. Weitere Informationen im Infoblatt zu Wasserversorgung bei Gaildorfer Veranstaltungen. | 4-6 Wochen im Voraus über den Gemeindeverwaltungsverband Limpurger Land per E-Mail anfragen, Gebühren: bei Beauftragung vom städt. Wasserwerk (siehe Beispielrechnung in Infoblatt) | Carmen Hekele: carmen.hekele(at)gvv-limpurgerland.de, 07971 97697-11 Jenny Szombara-Sauer: jenny.szombara-sauer(at)gvv-limpurgerland.de, 07971 97697-12 |

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