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Schöffenwahl 2023


Am 31. Dezember 2023 endet die fünfjährige Amtszeit der bisherigen Schöffen und Jugendschöffen. Die Stadt Gaildorf hat die Aufgabe dem Amtsgericht Schwäbisch Hall bzw. dem Landratsamt Schwäbisch Hall, Personen vorzuschlagen, die bereit sind, das Amt des Schöffen bzw. Jugendschöffen zu übernehmen.

In die Vorschlagsliste werden Gaildorfer Bürgerinnen und Bürger aus den verschiedensten Bereichen aufgenommen, um ein reales Abbild der Gesellschaft darzustellen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Gaildorf wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Ein Schöffe sollte auf Grund seiner Lebenserfahrung und seines „gesunden Menschenverstandes“ rechtliche Zusammenhänge erkennen und bewerten können. Juristische Vorkenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich. Die Position des Schöffen ermöglicht ungewöhnliche Einblicke in die Abläufe juristischer Verfahren und wird zugleich von vielen Schöffen, die dieses Amt bereits über Jahre ausführten, als „wichtige und hochinteressante Erfahrung“ beschrieben.

Für die Vorschlagsliste der Jugendschöffen, die durch den Jugendhilfeausschuss im Landkreis Schwäbisch Hall gewählt werden, sind Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, die erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sind.

Zu den Rechten eines Schöffen gehört unter anderem, Fragen an Prozessbeteiligte zu stellen und an allen Beratungen und Abstimmungen teilzunehmen. Zu den Pflichten gehört die Teilnahme an mindestens 12 Sitzungen pro Jahr. Schöffen erhalten einen finanziellen Ausgleich als Ersatz für Verdienstausfall und die Fahrtkosten. Sie sind zugleich vor einer Kündigung wegen der Ausübung dieses Ehrenamts geschützt.

Gaildorfer Bürgerinnen und Bürger, die an der Übernahme des Amtes eines Schöffen bzw. Jugendschöffen interessiert sind, können sich ab sofort an die Stadtverwaltung Gaildorf, Ordnungsamt, Marktplatz 9, 74405 Gaildorf wenden. Dort liegen die Formulare für eine Bewerbung aus, das Formular finden Sie auch zum Herunterladen auf unserer Homepage.

Die Bewerbung ist handschriftlich unterschrieben einzureichen.

Bewerbungsfrist: 31.03.2023

Für Fragen zum Thema Schöffenwahl steht Stefanie Haas telefonisch unter 07971/253-170 oder per E-Mail unter stefanie.haas@gaildorf.de zur Verfügung.

Informationen zum Thema "Schöffen und Schöffenwahl":

https://www.schoeffenwahl2023.de/


Leitfaden für Schöffen (Herausgeber: Justizministerium Baden-Württemberg)
https://www.justiz-bw.de/site/pbs-bw-rebrush-jum/get/documents_E527708492/jum1/JuM/Justizministerium%20NEU/Sch%C3%B6ffenwahl/Leitfaden%20f%C3%BCr%20Sch%C3%B6ffen%202022.pdf

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