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Dienstleistung

Aufbruchgenehmigung

Alle Arbeiten im öffentlichen Straßenraum bedürfen der verkehrsrechtlichen Anordnung, auch der (Aufbruch-) Genehmigung des Straßenbaulastträgers. Insbesondere die Verlegung der Hausanschlüsse von Medien (Gas, Strom, Wasser bzw. Abwasser, u. a.) ist rechtzeitig zu beantragen. Für einen Aufbruch des öffentlichen Straßenraums sind nur Fachunternehmen zugelassen.

www.g-diag.de/mygdiag/gaildorf/agv/

Anträge für Ihre Aufbrüche in Straßen und Wege der Stadt Gaildorf können über das Aufbruchportal gestellt werden.

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