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Vielseitig & kommunikativ
„Bücher sind Schokolade für die Seele. Sie machen nicht dick. Man muss nach dem Lesen nicht die Zähne putzen. Sie sind leise. Man kann sie überall mitnehmen, und das ohne Reisepass. Bücher haben aber einen Nachteil: Selbst das dickste Buch hat eine letzte Seite, und man braucht wieder ein neues.“ - Richard Atwater -
Wir sind vielseitig, anregend, lebendig & kommunikativ. Schauen Sie doch mal rein.
Allgemeine Informationen
Stadtbücherei Gaildorf
Schloss-Straße 6
74405 Gaildorf
Tel.: 07971 253-680
E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
Dienstag, Mittwoch, Freitag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr
jeden 1. Samstag im Monat von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Allgemeines
Die Stadtbücherei ist eine öffentliche, kulturelle Einrichtung der Stadt Gaildorf. Sie dient der unvoreingenommenen und unabhängigen Information, der staatsbürgerlichen Bildung, der beruflichen Fortbildung und der Freizeitgestaltung. Sie unterstützt schulisches Lernen. Das Angebot ist politisch neutral, religiös unabhängig, neigt keiner Gruppierung oder Meinung zu und liefert wahre Sachinformationen in ausgewogener Art.
Benutzer
Die Stadtbücherei steht allen Einwohnern von Gaildorf offen. Sie kann auch andere Personen (aus umliegenden Gemeinden) zur Benutzung zulassen; deren Benutzungsrecht kann beschränkt oder mit Auflagen – z.B. Zahlung einer Kaution – verbunden werden. Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich. Mit Betreten der Stadtbücherei tritt die Benutzungsordnung in Kraft.
Büchereiausweis
Zum Entleihen von Medien ist ein Büchereiausweis erforderlich. Die Ausstellung eines Büchereiausweises erfolgt nur bei persönlicher Anwesenheit und gegen Vorlage eines gültigen Personal- oder Schülerausweises. Bei Kindern ab Geburt bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ist die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Zur Durchführung des Ausleihverfahrens speichert die Stadt Gaildorf folgende personenbezogene Daten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, bei Minderjährigen auch Name und Anschrift der Erziehungsberechtigten. Der Ausweis ist immer mitzubringen und bei der Ausleihe vorzulegen.
Verlust
Er ist nicht übertragbar. Namens- und Adressenänderungen sowie der Verlust des Ausweises sind der Stadtbücherei sofort mitzuteilen.
Ersatzausweis
Bei Verlust wird ein Ersatzausweis nach Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises gegen eine Gebühr ausgestellt. Falls der Benutzer/die Benutzerin den Verlust des Ausweises nicht sofort meldet, haftet er/sie der Stadt Gaildorf für alle Schäden, die dieser im Zusammenhang mit dem Verlust des Entleihausweises entstehen.
Leihfrist - Verlängerung - Vorbestellung
Die Leihfrist beträgt 4 Wochen. Die Stadtbücherei kann sie verkürzen und die Zahl der Medien begrenzen. Auf Wunsch kann die Leihfrist vor deren Ablauf - bis zu zwei mal - verlängert werden, falls keine Vorbestellung vorliegt. Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Der Vorbesteller wird auf Wunsch - gegen Portoersatz von 0,60 Euro - schriftlich von der Rückgabe des Mediums benachrichtigt. Es wird 1 Woche für ihn bereitgehalten. Medien, die nicht im Bestand der Stadtbücherei sind können für 1,60 Euro / 3,00 Euro (Recherche, Schreiben, Porto) aus anderen Bibliotheken bestellt werden.
Leihfristüberschreitung
Bei Überschreiten der Leihfrist entsteht ohne vorherige Benachrichtigung ein Überschreitungsentgeld : 0,10 Euro je Tag und Medium.
Mahnkosten
Spätestens drei Wochen nach Ablauf der Leihfrist erinnert die Stadtbücherei mit einem Schreiben an die überfällige Rückgabe. Dafür sind zu bezahlen:
Wenn Medien noch nicht zurückgegeben worden sind und/oder Gebühren- und/oder Schadensersatz-Forderungen noch nicht erfüllt sind, kann die Stadtbücherei die Ausleihe weiterer Medien ganz oder teilweise ablehnen.
Medien-Ersatz
Bei Nichtrückgabe nach der 3. Mahnung werden die Wiederbeschaffungs-kosten der Medien zuzüglich der bis dahin aufgelaufenen Mahnkosten und Überschreitungsentgelte in Rechnung gestellt. Ein Anspruch auf die Rücknahme der Medien besteht danach nicht mehr.
Behandlung der Medien und Haftung
Der/die BenutzerIn ist für die Rückgabe der Medien in ordnungsgemäßem
Zustand verantwortlich. Er/sie darf die Medien nicht an andere weitergeben. Er/sie muss sie sorgsam und schonend behandeln. Für verunreinigte, beschädigte oder verlorene Medien haftet derjenige, auf dessen Büchereiausweis sie entliehen wurden. Festgestellte Schäden sind unverzüglich zu melden.
Beschädigung
Bei Beschädigung (auch Verschmutzung), Verlust (auch Diebstahl durch andere) und/oder bei Nichtrückgabe nach dem dritten Erinnerungsschreiben, kann die Stadtbücherei - unabhängig von einem Verschulden des Benutzers - nach ihrer Wahl die Kosten für die Neuanschaffung oder Reparatur verlangen, jeweils zuzüglich einer Einarbeitungspauschale von 3 Euro je Medium. Bei vergriffenen Medien kann die Stadtbücherei die Kosten für die Wiederbeschaffung des gleichen Mediums oder die Kosten für die Ergänzung durch kopierte Seiten verlangen, zuzüglich der Einarbeitungspauschale. Bei Beschädigung oder Diebstahl von Einrichtungsgegenständen durch den/die BenutzterIn kann die Stadtbücherei die Kosten für die Neuanschaffung oder Reparatur verlangen.
Haftung
Die Stadtbücherei und Stadtverwaltung haften nicht für Schäden, die der/die BenutzerIn durch (beschädigte) Medien erleidet.
Verhalten in der Stadtbücherei
Taschen, Mappen usw. sind in die Taschenschränke einzuschließen, Mäntel und Schirme usw. sind an der Garderobe abzulegen. Wertsachen sind gesondert in Verwahrung zunehmen. Essen, Getränke, Tiere (ausgenommen Blindenhunde) dürfen nicht mitgebracht werden. Rauchen ist verboten. Lärm und Unruhe sowie Beeinträchtigungen anderer Leser sind zu vermeiden. Die Stadtbücherei übt das Hausrecht aus. Die Anordnungen des Büchereipersonals, die im Einzelfall von der Regelung der Benutzungsordnung abweichen können, sind zu befolgen. Das Büchereipersonal kann – auch ohne konkreten Diebstahlverdacht – Einblick in alle mitgebrachten Gegenstände und in die Überbekleidung nehmen.
Ausschluss
Benutzer, die gegen diese Benutzungsordnung oder gegen Anordnungen
des Büchereipersonals verstoßen, können - unbefristet oder befristet - von der Benutzung ausgeschlossen werden oder vorübergehend durch den/die LeiterIN der Stadtbücherei ganz oder teilweise von der Ausleihe ausgeschlossen oder aus den Räumen ausgewiesen werden.
Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung gilt ab dem 21. April 2011.
Allgemeines Haftung
Diese Benutzungsregelung ergänzt die allgemeine Benutzungsordnung der Stadtbücherei vom 20.10.2000
Die Stadtbücherei haftet nicht für Folgen
Die Stadtbücherei haftet nicht für
Gewährleistung
Die Stadtbücherei schließt Gewährleistungen aus, die sich beziehen auf
Beachtung strafrechtlicher Vorschriften
Die Benutzer verpflichten sich
Benutzerhaftung
Die Benutzer verpflichteten sich
Technisches
Es ist nicht gestattet
Organisatorisches
Die Benutzung der EDV-Arbeitsplätze erfordert
Zustimmung
Die Benutzer erklären sich mit dieser Benutzungsregelung bei der Annahme der Leserkarte einverstanden. Sie stimmen damit gleichzeitig zu, dass die Stadtbücherei zur Abweisung von Schadensforderungen und Haftungsansprüchen die Datenschutzrechte der Benutzer, soweit sie sich auf die Nutzung der Stadtbücherei beziehen, einschränken kann. Bei Verstößen gegen diese Benutzungsregelung können die in der allgemeinen Benutzungsordnung vorgesehen Sanktionen zur Anwendung kommen.
Stadtverwaltung Gaildorf
Schloss-Straße 20
74405 Gaildorf
Tel.: 07971/253-0
Fax: 07971/253-188
Gaildorf mobil konzentriert
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