Bleichgärten 12

74405 Gaildorf

Herzlich Willkommen

auf dem Reisemobilstellplatz Gaildorf

Um Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in Gaildorf zu ermöglichen, bitten wir Sie folgende, für den Stellplatz geltenden, Regeln einzuhalten.

  • Der Stellplatz ist nur für autarke Wohnmobile zugelassen. Nicht zugelassen sind Wohnwagen und Reisemobile ohne WC.
  • Die Stellplatzgebühr beträgt 15 Euro pro Tag und Stellplatz. Inbegriffen ist eine Strom- und Wasserpauschale. Die Gebühr ist über unseren Dienstleister Parkster vor Ort zu entrichten. Die Abreise hat spätestens bis 12 Uhr am Folgetag zu erfolgen. Im Bestellprozess wird dies korrekt angezeigt, auf den Tickets erfolgt aber kein Aufdruck, Sie dürfen dennoch bis zum Folgetag 12 Uhr den Platz benutzen
  • Hier finden Sie die Anleitung zum Handyparken https://www.parkster.com/de/de/sofunktionierts.
  • Die Entsorgung von Schmutzwasser ist kostenlos möglich.
  • Die Anreise ist jederzeit möglich. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 3 Tage. Bei der Abreise ist der Stellplatz sauber zu hinterlassen.
  • Das Freihalten von Stellplätzen ist nicht gestattet. Reservierungen sind nicht möglich.
  • Der Stellplatz verfügt über 4 Stromsäulen mit mehreren Anschlüssen und die Möglichkeit der Versorgung mit Frischwasser sowie der Entsorgung von Abwasser und WC-Behälter. Über Winter sind Wasser (November-April) und Strom (November-Februar) abgestellt.
  • Die Entsorgung von Abwasser und Fäkalienbehälter ist nur in der Entsorgungsstation zulässig. Beides darf nicht in die Umwelt gelangen.
  • Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn. Halten Sie die Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr ein.
  • Hunde sind auf dem Stellplatz erlaubt, müssen aber angeleint sein. Hunde, die unter die Kampfhundeverordnung fallen sind nicht erlaubt. Alle „Hinterlassenschaften“ sind von den Hundebesitzern sofort zu beseitigen.
  • Die Stadtverwaltung Gaildorf und die von ihr beauftragten städtischen Mitarbeiter üben auf dem Platz das Hausrecht aus. Bei ordnungswidrigem Verhalten haben sie das Recht Platzverweise auszusprechen.
  • Die Nutzung des Stellplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Die Stadtverwaltung Gaildorf übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden.