Kurzbericht der Gemeinderatssitzung vom 14. Oktober 2026
Gemeindemitteilungen / Städtische Mitteilungen, Pressemitteilungen Gaildorf
Kurzbericht der Gemeinderatssitzung vom 14.10.2026
Öffentlicher Teil
zu 3
Verabschiedung Stadtbrandmeister und stellvertretende Stadtbrandmeister
Nachdem sich Herr Jürgen Dahner im Mai dieses Jahres erneut dazu bereit erklärt hatte, übergangsweise das Amt des ehrenamtlichen Stadtbrandmeisters zu übernehmen, wurden er und seine beiden Stellvertreter, Herr Thomas Stolle und Herr Uwe Schulze nun, da der neue Stadtbrandmeister gewählt wurde, von Bürgermeister Brauer verabschiedet.
Bürgermeister Brauer bedankt sich bei allen drei für ihr großes Engagement und ihren Ein- satz.
zu 4
Einsetzung neuer Stadtbrandmeister und seiner Stellvertreter
Da in der Gemeinderatssitzung im September 2026 vom Gremium beschlossen wurde, dass die Gaildorfer Feuerwehr künftig nicht mehr von einem hauptamtlichen Stadtbrandmeister, sondern von einem ehrenamtlichen Stadtbrandmeister mit zwei Stellvertretern geleitet wer- den soll, fand am 26.09.2026 eine außerordentliche Hauptversammlung zur Neuwahl der Feuerwehrführung statt. In dieser wurde Herr Markus Bienert zum neuen Stadtbrandmeister gewählt. Als seine Stellvertreter wurden Herr Tobias Hägele und Herr Mikka Schulz gewählt. BM Brauer gratuliert zur Wahl und wünscht ihnen für ihre neue Aufgabe alles Gute und viel Erfolg. Im Anschluss überreicht er den Herren die entsprechenden Abzeichen.
Beschluss: einstimmig beschlossen
Ja 20 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Der Gemeinderat beschließt die Einsetzung des neuen Stadtbrandmeisters und seiner Stell- vertreter ins ihr neues Amt.
zu 5
Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Gaildorf
– Sachstandsbericht und Vorstellung der Ergebnisse der Lärmkartierung Vorlage: 2026/064
Die Städte und Gemeinden sind verpflichtet ihre Lärmaktionspläne alle 5 Jahre fortzuschrei- ben. Dies ergibt sich aus der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtli- nie), die durch die §§ 47a ff. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in nationales Recht umgesetzt wurde.
Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, schädliche Umwelteinwirkungen durch Verkehrslärm zu vermeiden, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern sowie ruhige Gebiete vor einer Zunahme der Lärmbelastung zu schützen. Anders als klassische immissionsschutzrechtliche Regel- werke verfolgt die Lärmaktionsplanung keinen Grenzwertansatz, sondern stellt ein strategi- sches, planungs- und verfahrensorientiertes Instrument dar, das den zuständigen Behörden einen Handlungsspielraum bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen eröffnet.
Nach § 47d Abs. 1 BImSchG sind die zuständigen Behörden verpflichtet, auf der Grundlage strategischer Lärmkarten Lärmaktionspläne aufzustellen und fortzuschreiben. Die Zuständig- keit für die Lärmaktionsplanung ist in § 47e Abs. 1 und 4 BImSchG in Verbindung mit § 6 der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung Baden-Württemberg (ImSchZuVO) geregelt und liegt bei den Gemeinden. Die Lärmaktionsplanung stellt dabei eine weisungsfreie Pflichtauf- gabe der kommunalen Selbstverwaltung dar. Die Gemeinde ist aufgrund der gesetzlichen Vor- gaben zur Durchführung der entsprechenden Maßnahmen verpflichtet
Es wird darauf hingewiesen, dass der Lärmaktionsplan selbst keine unmittelbare Rechtswir- kung entfaltet und keine verbindlichen Anordnungen gegenüber Dritten trifft. Konkrete Maß- nahmen, insbesondere verkehrsrechtliche Anordnungen wie Geschwindigkeitsbeschränkun- gen, bedürfen einer gesonderten Entscheidung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde auf Grundlage der StVo. Der Lärmaktionsplan stellt hierfür jedoch eine wesentliche fachliche und rechtliche Entscheidungsgrundlage dar und ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Die Ergebnisse der Lärmkartierung werden dem Gemeinderat sowie der Öffentlichkeit in der Sitzung vorgestellt.
Für die Berechnungen wurde das Ingenieurbüro rw bauphysik Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Schwäbisch Hall beauftragt. Herr Dietz wird in der Sitzung die Berechnungen aufzeigen.
Beschluss: einstimmig beschlossen
Ja 19 Nein 0 Enthaltung 1 Befangen 0
1. Der Entwurf der Runde IV der Lärmaktionsplanung für Gaildorf wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen.
zu 6
Neubau Kindergarten Bahnhofstraße Vergabe von Gewerken
Vorlage: 2026/066
Für den Neubau des Kindergartens in der Bahnhofstraße wurden im August 8 Gewerke aus- geschrieben. Die Ausschreibungen zur PV-Anlage, Versorgungsküche und der Spielgeräte erfolgten im beschränkten Verfahren. Die Ausschreibungen für die Elektroinstallation, Sanitär- arbeiten, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen sowie der Außenanlagen er- folgten im EU-weiten offenen Verfahren.
Am Tag der Submission lagen für die Gewerke folgende Angebote zur Prüfung vor:
Gewerk
aufgeforderte Firmen
eingegangene Angebote
PV-Anlage
7
4
Versorgungsküche
4
1
Spielgeräte
8
2
Elektroinstallation
Eu-weit
3
Sanitärarbeiten
Eu-weit
3
Wärmeversorgungsanlagen
Eu-weit
2 (nur 1 Angebot wertbar)
Lufttechnische Anlagen
Eu-weit
7
Außenanlagen
Eu-weit
6
Die genauen Preise und Firmen der einzelnen Gewerke können der beiliegenden Tabelle ent- nommen werden.
Die Verwaltung schlägt vor die Arbeiten an den jeweils günstigsten Bieter zu vergeben.
Gewerk
Firma
Vergabesumme
brutto
Kostenberechnung
brutto
PV-Anlage
Heldele Aalen GmbH
34.807,50 €
45.220,00 €
Versorgungsküche
Omega Sorg GmbH
63.793,50 €
66.640,00 €
Spielgeräte
Terra.in
75.814,90 €
82.336,10 €
Elektroinstallation
Elektro Jerg GmbH
417.030,86 €
480.446,00 €
Sanitärarbeiten
Bauer Haustechnik GmbH
170.199,10 €
250.059,22 €
Wärmeversorgungsanla- gen
Windmüller Technik GmbH
212.777,18 €
272.670,00 €
Lufttechnische Anlagen
WSH Wurzinger GmbH
98.685,92 €
129.480,00 €
Außenanlagen
KSW GmbH
589.433,18 €
649.675,00 €
Beschluss: einstimmig beschlossen
Ja 20 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Die Arbeiten
- der PV-Anlage werden an die Firma Heldele Aalen GmbH aus 73430 Aalen zu einem Preis von 34.807,50 € brutto,
- der Versorgungsküche werden an die Firma Omega Sorg GmbH aus 73457 Essingen zu einem Preis von 63.793,50 € brutto,
- die Spielgeräte werden an die Einzelunternehmen terra.in aus 70190 Stuttgart zu einem Preis von 75.814,90 € brutto,
- der Elektroinstallation werden an die Firma Elektro Jerg GmbH aus 73430 Aalen zu einem Preis von 417.030,86 € brutto,
- der Sanitärarbeiten werden an die Firma Bauer Haustechnik GmbH aus 74405 Gaildorf zu einem Preis von 170.199,10 € brutto,
- der Wärmeversorgungsanlagen werden an die Firma Windmüller Technik GmbH aus 74523 Schwäbisch Hall zu einem Preis von 212.777,18 € brutto,
- der Lufttechnischen Anlagen werden an die Firma WSH Wurzinger Klimatechnik GmbH aus 91625 Schnelldorf zu einem Preis von 98.685,92 € brutto und
- der Außenanlagen werden an die Firma KSW GmbH aus 74535 Mainhardt zu einem Preis von 589.433,18 € brutto
vergeben.
zu 7
Reinigungsarbeiten Gymnasium, Realschule und Sporthalle Vergabe der Unterhaltsreinigungen
Vorlage: 2026/067
Es wurde eine europaweite Ausschreibung im nichtoffenen Verfahren mit öffentlichem Teil- nahmewettbewerb für die Unterhaltsreinigung in den städtischen Gebäuden - Realschule, Gymnasium und Sporthalle Gaildorf – durchgeführt.
Am öffentlichen Teilnahmewettbewerb haben 13 Firmen teilgenommen, nach Aufforderung der Angebotsabgabe sind jeweils 6 Angebote für Los 1 und Los 2 sowie 7 Angebote für Los 3 von Firmen eingegangen.
Wie bereits bei der letzten Ausschreibung 2021 für die Unterhaltsreinigungen wurde auch die- ses Mal das Forschungs- und Prüfinstitut für Facility Management GmbH (FIGR) mit Sitz in Metzingen beauftragt. Die Prüfung der Angebote und die Ermittlung des wirtschaftlichsten Bie- ters erfolgte anhand einer Wertungsmatrix mit einem Punktesystem von FIGR, dadurch war es uns möglich das beste Preis-Leistungsverhältnis und den wirtschaftlichsten Bieter zu ermit- teln. Eine Vergabe erfolgt durch diese Vergabeart nicht an den günstigsten Bieter, sondern durch ins Verhältnis setzen der Eignungs- und Zuschlagskriterien an den Bieter mit der höchs- ten Punktzahl.
Die Vertragsdauer der Unterhaltsreinigung beträgt 2 Jahre und kann max. auf insgesamt 5 Jahre verlängert werden. Danach endet der Vertrag ohne, dass es einer Kündigung bedarf.
Die Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungsprä- sidium in Karlsruhe.
Aus dem Ausschreibungsverfahren ging als wirtschaftlichster Bieter für Los 1 die Di Frisco GmbH & Co. KG aus Gerlingen, für Los 2 die Firma S.C.O Gebäudereinigungs GmbH aus Plochingen sowie für Los 3 die Firma Quass GmbH aus Gaildorf hervor. Bei Angebotsabgabe mussten die Bieter festlegen, welches Los sie priorisieren, falls für mehrere Lose das wirt- schaftlichste Angebot vorliegt. Eine Vergabe kann aufgrund der festgelegten Ausschreibungs- kriterien nur an ein Los erfolgen. Aus diesem Grund erhält bei der Unterhaltsreinigung des Gymnasiums – Los 2 der Zweitplatzierte Bieter den Zuschlag für das wirtschaftlichste Angebot.
Der jährliche Bruttogesamtpreis liegt für Los 1 bei 90.060,94 €, für Los 2 bei 113.109,43 € und für Los 3 bei 99.309,38 €. In diesem Betrag sind neben den Personalkosten auch die Kosten für Reinigungsmittel, Gerätschaften und Maschinen enthalten.
Weitere Informationen zur Auswertung und Ermittlung des Ergebnisses können Sie der beilie- genden Tabelle entnehmen.
Die Verwaltung schlägt vor die Unterhaltsreinigungsarbeiten für Realschule, Gymnasium und Sporthalle jeweils an den wirtschaftlichsten Bieter nach der Wertungsmatrix zu vergeben.
Beschluss: einstimmig beschlossen
Ja 20 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Die Unterhaltsreinigungsarbeiten werden wie folgt vergeben:
Los 1 Realschule
Di Frisco GmbH & Co.KG 70839 Gerlingen
90.060,94 € brutto
Los 2 Gymnasium
S.C.O. Gebäudereinigungs GmbH 73207 Plochingen
113.109,43 € brutto
Los 3 Sporthalle
Quass GmbH 74405 Gaildorf
99.309,38 € brutto
zu 8
Beigeordnetenwahl,
hier: Ausschreibung der Stelle Vorlage: 2026/055
Die Amtszeit der Ersten Beigeordneten Tanja Ritter endet zum 30. April 2027.
Über eine dadurch nötige Ausschreibung und Neubestellung eines Beigeordneten (m/w/d) ent- scheidet der Gemeinderat.
Nach § 50 Abs. 3 GemO ist eine Beigeordnetenstelle spätestens zwei Monate vor der Beset- zung, das heißt vor der durch Wahl erfolgenden Bestellung, öffentlich auszuschreiben.
Die Wahl ist frühestens drei und spätestens einen Monat vor dem Freiwerden der Stelle durch- zuführen (§ 50 Abs. 3 i.V.m. § 47 Abs. 1 GemO). Das heißt in der Zeit zwischen 31.01.2027 und 31.03.2027.
Die Rechtstellung und Bestellung der Beigeordneten richten sich nach § 50 GemO.
Beschluss: einstimmig beschlossen
Ja 20 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Die Beigeordnetenstelle der Stadt Gaildorf (§ 8 der Hauptsatzung) wird zur Neubesetzung ausgeschrieben.
Die Beigeordnetenstelle wird im Stellenplan 2027 und Folgejahre eingeplant. Dem Ausschreibungstext gemäß Anlage 1 wird zugestimmt.
zu 9
Kindergartenbedarfsplanung 2027
Vorlage: 2026/065
Die Attraktivität einer Gemeinde als Wohn- und Lebensort ist mitunter abhängig von der Kin- derbetreuung und diese wiederum ist ein zentraler Faktor in der komplexen Thematik „Verein- barkeit von Familie und Beruf“. Die Forderung nach„Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ mün- det in gesetzlichen Vorgaben wie dem §24 SGB VIII „Anspruch auf Förderung in Tagesein- richtungen und in Kindertagespflege“, welcher im August 2013 in Kraft getreten ist. Gemäß §3 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) werden die Gemeinden zur Durchführung von Aufga- ben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen herangezogen.
Derzeit sind die Gemeinden verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass für alle Kinder ab dem voll- endeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ein Kindergartenplatz oder ein Platz in einer Tageseinrichtung mit altersgemischten Gruppen zur Verfügung steht. Darüber hinaus haben die Gemeinden derzeit auf ein Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren in Tagesein- richtungen und in der Kindertagespflege hinzuwirken. Neben der Bereitstellung von Betreu- ungsangeboten ist dabei auch notwendig, anhand der vorhandenen Bedarfe zu planen. Diese bedarfsorientierte Vielfältigkeit von Kinderbetreuungsangeboten ist im §22a Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) benannt und auf Landesebene in §1 KiTaG aufgeführt.
Zur Erfüllung dieser Verpflichtungen ist von Seiten der Gemeinde eine Bedarfsplanung zu Grunde zu legen, an der die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe und die kirchlichen und freien Träger zu beteiligen sind.
Eine vorläufige Bedarfsplanung wurde der Trägerkonferenz am 29. September 2026 vorge- stellt.
Am 06. Oktober 2026 fand die Sitzung des Ausschusses Bildung & Betreuung statt. Den Gre- mienmitgliedern wurde dort die fertige Kindergartenbedarfsplanung 2027 präsentiert. Träger von Kindertageseinrichtungen, die in die Bedarfsplanung aufgenommen worden sind, haben einen Anspruch auf Förderung der laufenden Betriebsausgaben durch die Standortgemeinde.
Bei der Betreuung von Kindern über drei Jahre hat die Gemeinde gemäß §8 Absatz 2 KiTaG dem Träger mindestens 63 % der laufenden Betriebsausgaben, bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren hat die Gemeinde gemäß §8 Absatz 3 KiTaG mindestens 68 % der laufenden Betriebsausgaben zu erstatten.
Die aktuelle Kindergartenbedarfsplanung zeigt auf, dass in Gaildorf momentan eine leicht rück- läufige Geburtenrate vorliegt. Diese trifft laut statistischem Landesamt auf ganz Deutschland zu und ist beispielsweise durch finanzielle Unsicherheiten oder auch dem Familien- und Le- bensmodellwandel zu erklären.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Bedarfsplanung konnten noch 9 Plätze im Kindergartenbe- reich vergeben werden. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass ggf. nicht jeder, der noch offenen Plätze auch den Bedarf der Familien erfasst. Beispielsweise bietet nicht jede Einrich- tung die passenden Betreuungszeiten für alle Familien an, oder es sind Einrichtungen, die vom anderen Teil der Stadt schwer erreichbar sind. Dennoch können mit den freien Plätzen die Kriterien des Rechtsanspruches erfüllt werden.
Zu bedenken ist außerdem, dass nicht unterstellt werden kann, dass alle Eltern im Stadtgebiet bereits ihre Eintragung im Vormerksystem vorgenommen haben und somit auch schon in der weiteren Planung berücksichtigt werden konnten.
Des Weiteren soll an dieser Stelle noch betont werden, dass in Einrichtungen, die bereits voll sind, der Kindergartenalltag nach Aufnahme aller registrierten Kinder konstant auf Höchstbe- legung stattfindet. Zusammengenommen mit dem steigenden Förderbedarf bei Kindern be- deutet dies noch einmal eine besondere Herausforderung für die Mitarbeitenden.
Die Kita Kocherflotte beherbergt aktuell zwei Krippengruppen und zwei Kindergartengruppen. Die kurzfristige Baumaßnahme war zwingend notwendig, um dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz in den kommenden Jahren gerecht werden zu können. Für den Umzug der Kocherflotte in die Bahnhofsstraße haben die Bauarbeiten bereits begonnen. Nach dem Um- zug wird eine weitere Kindergartengruppe eröffnet, die Einrichtung bietet zudem die Kapazität für eine sechste Gruppe.
Beschluss: einstimmig beschlossen
Ja 20 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Gemäß §3 Absatz 3 KiTaG werden die im Folgenden genannten Kindertageseinrichtungen mit den genannten Betriebsformen in die Bedarfsplanung aufgenommen:
· Katholischer Kindergarten „St. Raphael“
o 2 Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit und verlängerten Öffnungszeiten +
· Evangelischer Kindergarten „Auf dem Bühl“
o 2 Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit
· Evangelischer Kindergarten „Sprungbrett“ Kirchstraße 4
o 1 Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit
· Evangelischer Kindergarten „Gräfin Adele“
o 1 altersgemischte Gruppe von 2 bis 4 Jahren mit verlängerter Öffnungszeit
· Evangelischer Kindergarten Schloss-Straße
o 3 zeitgemischt betriebene Gruppen mit Ganztagesbetreuung, verlängerter Öffnungszeit, Regelbetreuung
· Bildungszentrum Unterrot – evangelisches Kinderhaus Kunterbunt
o Je eine Gruppe Regelbetreuung/verlängerte Öffnungszeit, Ganztagesbetreuung/verlängerte Öffnungszeit und verlängerte Öffnungszeit +
o 1 Krippengruppe mit verlängerten Öffnungszeiten +
· Evangelischer Kindergarten Eutendorf
o 1 Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten +
· Waldkindergarten Gaildorf e.V. „Die Grünschnäbel“
o 1 Gruppe mit einer Betreuungszeit von täglich 5,75 Stunden
· Städtisches Kinder- und Familienzentrum Kocheraue (Großaltdorf)
o 2 zeitgemischt betriebene Gruppen mit Regelbetreuung, verlängerter Öffnungszeit und Ganztagesbetreuung
o 1 altersgemischte Gruppe ab 2 Jahren mit Regelbetreuung, verlängerter Öffnungszeit und Ganztagesbetreuung
o 2 Krippengruppen mit Ganztagesbetreuung und verlängerter Öffnungszeit
· Städtische Kindertageseinrichtung Dorfhüpfer (Ottendorf)
o 1 Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit
o 2 altersgemischte Gruppe ab 2 Jahren mit verlängerter Öffnungszeit, Ganztagesbetreuung
· Städtische Kindertageseinrichtung Kocherflotte (Hohbühl)
o 2 zeitgemischt betriebene Kindergartengruppen mit Regelbetreuung, verlängerter Öffnungszeit und Ganztagesbetreuung
o 2 Krippengruppen mit Ganztagesbetreuung und verlängerten
zu 10
Änderung der Marktgebührensatzung
hier: Anhebung der Gebühren für den Pferdemarkt Vorlage: 2026/050
Auch der Gaildorfer Pferdemarkt muss sich in Anbetracht der gegenwärtigen Haushaltslage auf die Suche nach Einsparungsmöglichkeiten und Einnahmeerhöhungen machen. Bereits in diesem Jahr wurden rund 80 000 Euro eingespart. Nun gilt es auch die Einnahmen zu erhöhen. Der Krämermarkt am Sonntag und Montag wird gegenwärtig gut angenommen, alle Plätze können frühzeitig besetzt werden und es gibt eine Warteliste. Nach der Coronapandemie wa- ren die Anmeldungen eingebrochen und von den Standbetreibern rückgemeldet worden, dass die Gebühren zu hoch seien.
Nachdem diese Rückmeldung nun ausgeblieben, ausreichend Anfragen vorhanden und die Kosten in den vergangenen Jahren hinsichtlich Personal- und Sachausstattung, hier vor allem die Bereitstellung der Stromanschlüsse, gestiegen sind, schlagen wir eine Erhöhung der Standgebühr pro laufenden Meter von 4 Euro auf 6 Euro vor. Der Abmangel des Krämermark- tes beträgt gegenwärtig rund 5000 Euro, die Regioschau auf dem Hallengelände trägt sich mit einer schwarzen Null. Alle Zahlen des Pferdemarkts sind Nettozahlen, da die Veranstaltung von der Umsatzsteuer befreit ist.
Durch die moderate Erhöhung soll der Abmangel insgesamt verringert werden. Die Höhe der Verringerung kann nicht zuverlässig angegeben werden, weil dies von der Anzahl der tatsäch- lich kommenden Händler, Wetter etc. abhängig ist.
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Ja 15 Nein 5 Enthaltung 0 Befangen 0
1. Die Standgebühr für den Krämermarkt und den Regiomarkt werden pro laufenden Meter auf 6 Euro pro Tag festgesetzt.
2. Die Marktsatzung vom 9. Juli 1985 wird deshalb wie folgt ergänzt:
· Zuletzt geändert am 14. Oktober 2026
· § 3 c neu 6 Euro pro Tag
zu 11
Haushaltseinsparungen, hier: Zukunft der Städtepartnerschaft Gaildorf – Budajenö
Vorlage: 2026/063
Die erzwungene Aussiedlung deutsch-ungarischer Bürgerinnen und Bürger aus dem Dorf Bu- dajenö führte mit ihrer Ansiedlung in Gaildorf zu einer größeren Gruppe deutsch-ungarischer Einwohner in Gaildorf. Im Zuge der Maueröffnung und dem Zusammenbruch des Sowjet-Im- periums wurde 1993 eine formelle Städtepartnerschaft zwischen Gaildorf und Budajenö be- schlossen.
In den vergangenen Jahren besuchten sich kommunale Delegationen gegenseitig, es fanden vereinzelt Schulbesuche und Vereinstreffen statt. Aufgrund der langen Wege und der damit verbundenen Kosten sowie die Übernahme der Kosten beim Gegenbesuch (Unterkunft, Ver- pflegung, Programm) entstanden erhebliche Kosten von bis zu 25 000 Euro pro Jahr.
Bürgermeister Stephen Brauer war im September 2026 beim Bier- und Weinfest in Budajenö zu Besuch und konnte dort mit Bürgermeisterin Dr. Hevesi die Zukunft der Städtepartnerschaft besprechen.
Vorgeschlagen wird, die Kosten für die Städtepartnerschaft auf 10 000 Euro pro Jahr zu be- grenzen. Dies beinhaltet einen Besuch einer städtischen Delegation beim Dorffest im Juni so- wie der Gegenbesuch der ungarischen Delegation beim Pferdemarkt. Weitere Besuche finden nicht statt. Vereine und Schulen haben in einer Abfrage geäußert, dass Besuche in Budajenö weiterhin vorstellbar sind, sowohl die Stadtkapelle als auch Garde und Fußballabteilung des TSV haben Interesse signalisiert.
Um die Kostenobergrenze einzuhalten, wird daher festgelegt: Für Schulen und Vereine sowie die Delegation wird ein (großer) Bus gestellt und dessen Kosten übernommen. Alle weiteren Kosten sind von den Besucherinnen und Besuchern privat aufzubringen. Beim Gegenbesuch der ungarischen Delegation während des Pferdemarkts werden ebenfalls moderate Kosten- einsparungen vorzunehmen sein.
Das Ziel dieser Maßnahmen ist, die Ausgaben der Kommune und das stetig geringer wer- dende Interesse an dem partnerschaftlichen Austausch in Einklang zu bringen. Daher soll wei- terhin ein Austausch von Vereinen/Schulen möglich sein, allerdings ist dies nur durch ein hö- heres privates bzw. vereinsgetragenes Engagement möglich.
Beschluss: einstimmig beschlossen
Ja 19 Nein 0 Enthaltung 1 Befangen 0
Der Stadtrat beschließt die Weiterführung der Städtepartnerschaft Budajenö Gaildorf und stellt zu diesem Zweck 10 000 Euro im Haushaltsjahr 2027 bereit.