Kurzbericht der Gemeinderatssitzung vom Mittwoch, 23. September 2026
Gemeindemitteilungen / Städtische Mitteilungen, Pressemitteilungen Gaildorf
Kurzbericht der Gemeinderatssitzung vom 23.09.2026
Öffentlicher Teil
zu 3
Verleihung der Bürgermedaille an Karin Schick und Jürgen Hinderer
Für ihren herausragenden Einsatz zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger, für ihr stetiges En- gagement zum Segen der Stadt Gaildorf und der ganzen Raumschaft wird an Karin Schick und Jürgen Hinderer die Bürgermedaille in Silber verliehen.
zu 4
Vorhabenbezogenener Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage
Winzenweiler“ - Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteili- gung und Auslegungsbeschluss
Vorlage: 2026/052
Sachverhalt
Die ABO Energy GmbH & Co. KGaA aus Wiesbaden plant im Ortsteil Winzenweiler die Errich- tung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (PVFA) mit einer Leistung von bis zu 20 MWp sowie einen Batteriespeicher mit einer Leistung von bis zu 18 MW.
Das Kreisplanungsamt des Landkreises Schwäbisch Hall wurde mit der Planung für den vor- habenbezogenen Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Winzenweiler“ beauftragt. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 118 (Teilfläche), 117 (Teilfläche), 116 (Teilfläche), 122 (Teilfläche), 128/1 und 121 (Teilfläche). Insgesamt ergibt sich nach der Feinabgrenzung eine Gesamtflächengröße von ca. 14,5 ha.
Bisherige Verfahrensschritte:
27.11.2024: Aufstellungsbeschluss im Gemeinderat 26.03.2025: Feststellung des Bebauungsplanvorentwurf,
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonsti- ger Träger öffentlicher Belange
14.04.-09.05.2025 Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung
In der Gemeinderatssitzung sind die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Be- teiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu behandeln und abzuwägen.
Hierzu hat das Kreisplanungsamt eine Tabelle mit den jeweiligen Stellungnahmen und dem entsprechenden Abwägungsvorschlag erstellt (vgl. Anlage). Kreisplaner Fuhrmann ist zur Sit- zung beigeladen und wird den Abwägungsvorschlag erläutern.
Die Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung wurden, soweit erforderlich, in den bestehenden Bebauungsplanvorentwurf eingearbeitet. Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungs- planes „Freiflächenphotovoltaikanlage Winzenweiler“ sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 23.09.2026 sind der Anlage beigefügt und vom Gemein- derat zu beschließen.
Als weiterer Verfahrensschritt soll der Auslegungsbeschluss des Vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes „Freiflächenphotovoltaikanlage Winzenweiler“ in der Gemeinderatssitzung gefasst werden und die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Auslegung durchzuführen und den entsprechenden Auslegungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Beschlussvorschlag
1. Der Gemeinderat beschließt die Abwägung über die Stellungnahmen, die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind, gemäß der Sitzungsvorlage.
2. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Frei- flächenphotovoltaikanlage Winzenweiler“ und den Entwurf der Satzung über die örtli- chen Bauvorschriften in der Fassung vom 23.09.2026, erstellt vom Fachbereich Kreis- planung des Landratsamtes Schwäbisch Hall.
3. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.
Der Auslegungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
Beschluss: einstimmig beschlossen
Ja 21 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
zu 5
Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Gaildorf (FwS)
- Änderung der Feuerwehrsatzung Vorlage: 2026/057
Sachverhalt
Nach dem Ausscheiden von Stadtbrandmeister Uwe Traub hat sich die Führung der Freiwilli- gen Feuerwehr Gaildorf entschieden, die Führung im Ehrenamt zu übernehmen. Dies wird von der Verwaltung begrüßt und unterstützt. Es ist vorgesehen, dass die Führung künftig von ei- nem Kommandanten und zwei Stellvertretern geleitet wird. Bisher waren es drei Stellvertreter. Die Satzung muss entsprechend angepasst werden.
Die Neuwahl für die Führung erfolgt in einer außerordentlichen Hauptversammlung, die für den
26. September 2026 eingeplant ist. Der Ausschuss wird regulär in der nächsten Jahreshaupt- versammlung Anfang 2027 gewählt.
Folgende Änderung sind vorgesehen:
- § 10 Abs. 2: künftig 2 Stellvertreter
- § 10 Abs. 3: dito
- § 10 Abs. 4: dito
- § 10 Abs. 5: dito
- § 10 Abs. 6: dito
- § 10 Abs. 7: dito
- § 10 Abs. 12: dito
- § 15 Abs. 3: dito
- § 15 Abs. 5: dito
- § 15 Abs. 6: dito
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Feuerwehrsatzung der Stadt Gail- dorf nach Anlage 1 zu dieser Vorlage.
Beschluss: einstimmig beschlossen
Ja 21 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
zu 6
Haushaltskonsolidierung, hier: Schließung der Tourismusinfo im Alten Schloss
Vorlage: 2026/051
Sachverhalt
Bisherige Einsparungen
Das Amt für Kultur, Tourismus und Stadtmarketing leistet einen gewichtigen Beitrag durch Stellenreduzierungen zur Haushaltskonsolidierung. So hat die VHS einen Stellenanteil von 36 Prozent eingespart, die Stelle des Klimaschutzmanagers mit 100 Prozent ist weggefallen, im Veranstaltungsbereich werden 30 Prozent Stellenanteile eingespart, das Archiv hat eine Ho- norarkraft verloren, eine Stellenreduzierung im Bereich Archiv stehen noch an. Nachdem nun alle Bereiche bis auf den Tourismus Prozente eingespart hat, muss nun auch dieser Bereich Stellenprozente einsparen.
Bewertung der Tourismusinfo
Die Stelle ist gegenwärtig mit 40 Prozent Stellenanteil besetzt und hat vor allem drei Haupt- funktionen: Betreuung von Auskunftssuchenden mit Ausgabe aktueller Flyer und Informatio- nen, Pflege digitaler Daten von Wanderwegen, Points of Interest und Veranstaltungen über die Region Stuttgart und die Plattform „Mein.Toubiz“ sowie „Q-vadis“, dem System des Schwä- bischen Waldtourismus, sowie Durchführung von Veranstaltungen wie Führungen, Tag des Schwäbischen Waldes oder dem Tag des offenen Denkmals.
Auswirkungen der Schließung
Nachdem sich die Stelleninhaberin nun im Haus auf eine andere Stelle beworben hat, müsste die Stelle der Tourismusinfo nachbesetzt werden. Diese Nachbesetzung führt wiederum zu Kosten, die gegenwärtig nicht darstellbar sind. Die motivierten Mitarbeiter des Amts für Kultur, Tourismus und Stadtmarketing sind in der Lage, die anfallende Arbeit im Amt zu verteilen. Die VHS organisiert zukünftig die Führungen, der Bereich Veranstaltung übernimmt den „Tag des Schwäbisch Waldes“ und den „Tag des Offenen Denkmals“ und der Amtsleiter übernimmt die Datenpflege in den touristischen Datenbanken (Toubiz, Q-Vadis, Infomax). Die Ausgabe der Broschüren und Flyer soll im Bürgerbüro erfolgen, das in der Urlaubszeit ohnehin die Touris- musinfo vertreten hat.
Die Übernahme dieser Arbeiten wird aber mit einem spürbaren Qualitätsverlust einhergehen, die Arbeiten können nicht mehr so schnell und nicht in dem gewohnten Umfang geleistet wer- den. Durch den Wegfall der oben genannten Stellenprozente können die Prozesse nicht wie bisher aufrechterhalten werden. Das ist aber durchaus gewollt, weil die Stelleneinsparungen höher bewertet werden als der bisherige Qualitätsstandart in der Erledigung der Aufgaben. Weitere Aufgaben können von den Mitarbeitern auch nicht mehr übernommen werden. Mit der Nichtbesetzung der Tourismusinfo ist die Umorganisation im Bereich des Amtes für Kultur, Tourismus und Stadtmarketing abgeschlossen.
Tourismuskonzept
Mit der Schließung der Tourismusinfo ist der Tourismus in Gaildorf nicht als ganzes gefährdet. Vielmehr dient die Schließung dazu, die wichtigen Eckpfeiler der Tourismuskonzeption auch weiterhin durchführen zu können.
Die Tourismusstrategie konzentriert sich zum einen auf die Schaffung von Naherholungsmög- lichkeiten für die Einwohner Gaildorfs und des Limpurger Landes, zum anderen auf Tagestou- risten aus dem Ballungsraum Stuttgart.
Dazu bieten wir gemeinsam mit dem Schwäbischen Albverein sechs Rundwanderwege, davon mit den Feenspuren Kirgelausblicke einen Premiumwanderweg an. Daneben gibt es die Wan- derwege des Schwäbischen Albvereins und die Idyllische Route.
Für Radfahrer unterhält die Stadt Gaildorf das Alltagsradnetz, den Radfernweg Kocher-Jagst- Radweg und den Stromberg-Murrtal-Radweg, die E-Bike-Strecke mit zwei Varianten, sowie zwei Trailstrecken auf dem Kirchberg. Dazu kommt noch der mit dem Rundwanderweg 2 de- ckungsgleich neu gestaltete Geopfad entlang des Kirchbergs.
Umsetzung des Konzepts
Der Unterhalt der genannten Strecken hat höchste Priorität. Die Wege werden im Minimum, tatsächlich viel häufiger, zwei Mal im Jahr begangen und Schilder geputzt sowie abgefallene Schilder ergänzt. Ebenso werden rasch entwendete und zerstörte Wanderschilder neu ange- bracht. Großer Dank gebührt dem Albverein und Ehrenamtlichen, die die Wege pflegen. Aber auch der Bauhof wird teils eingesetzt, um die Verkehrssicherheit z.B. rund um Ruhebänke zu sichern oder Ausblicke freizuschneiden.
Durch die Zugehörigkeit zum Schwäbischen Wald Tourismus (SWT) und der Regio Stuttgart nutzen wir unsere Infrastruktur, partizipieren von der erheblichen Reichweite in Druckwerken und Online-Werbung (z.B. über Toubiz, Haus des Tourismus) und Vernetzungsmöglichkeiten mit anderen Kommunen sowie über aktuelle Entwicklungen im Feld Tourismus (Weiterbil- dung). Die Vorteile der beiden Einrichtungen ist, dass hier Tourismus vor Ort gemacht wird und Geld gespart wird, da viele Maßnahmen durch die beiden Einrichtungen übernommen werden (z.B. Re-Zertifizierung der Feenspuren, Anbringung von Notfallwegweisern, Begehung der Feenspuren, Teilnahme an Veranstaltungen wie Pilzausstellung etc.).
Andere Tourismusorganisationen machen Werbung für eine Region, die weit gefasst und sehr unspezifisch ist. In Gaildorf werden die Zielgruppen sehr genau angesprochen und Veranstal- tungen für die Bevölkerung vor Ort gemacht. Aus diesem Grund ist die Stadt Gaildorf auch aus Hohenlohe + Schwäbisch Hall Tourismus ausgetreten.
Tourismus in Gaildorf in der Zukunft
Der nächste Schritt wird die Schaffung der Premiumwanderregion Schwäbischer Wald sein. Gemeinsam mit den Kommunen Murrhardt, Welzheim, Sulzbach Murr und mehreren anderen, wird die zertifizierte Premiumwanderregion für noch größere Sichtbarkeit der Premiumwander- wege sorgen.
Besondere Bedeutung kommt der Verfügbarkeit im digitalen Raum zu. Durch die Präsenz auf Toubiz, der Landeslösung der Tourismus BW, sowie von Q-Vadis können die Strecken leicht nachgewandert werden. Die Gpx-Daten sind auch auf der Homepage verfügbar. Daraus folgt, dass der Fokus im Tourismus auf präzise und aktuelle Daten gerichtet sein muss.
Ebenso wichtig wird die Verzahnung von städtischen Einrichtungen mit dem Tourismus wer- den. Schon jetzt wird z.B. das Mineralfreibad Gaildorf mit der Erlebniscard der Region Stuttgart beworben. Rund 100 Eintritte hatten wir aufgrund der Erlebniscard in diesem Jahr, der Wer- bewert war ungleich höher. Kernerturm, Altes Schloss und andere POIs werden in Zukunft stärker vernetzt und weniger als Einzeldenkmal betrachtet.
Die Infrastruktur im Tourismus muss in den folgenden Jahren erhalten und beworben werden. Um dies auch weiterhin zu gewährleisten, müssen Aufgaben konzentriert und in der Qualität zurückgefahren werden.
Da rechtliche Vorgaben (Waldgesetz, Genehmigung Untere Forstbehörde) für die Wander- und Radwege zwingend einzuhalten sind, sehen wir die Aufgabe der Tourismusinfo als das kleinere Übel an. Um die touristische Infrastruktur weiterhin zu erhalten, kommen wir um die- sen Schritt nicht herum.
Beschlussvorschlag
Die frei gewordene Stelle in der Tourismusinfo wird nicht nachbesetzt.
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Ja 20 Nein 1 Enthaltung 0 Befangen 0
zu 7
Haushaltskonsolidierungskonzept
Vorlage: 2026/049
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 26.03.2026 hat das Kommunalamt im Landratsamt Schwäbisch Hall die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 genehmigt.
Von den in der Satzung vorgesehenen 7 Mio. € an Kreditaufnahmen wurden allerdings nur 5,055 Mio. € genehmigt, weil das Kommunalamt an der dauerhaften finanziellen Handlungs- und Leistungsfähigkeit der Stadt zweifelt. Deshalb wurde die Verwaltung aufgefordert, bis 30.09.2026 ein Konsolidierungskonzept zu erstellen und dieses vom Gemeinderat beschlie- ßen zu lassen. Hierin soll dargestellt werden, wie die dauerhafte Leistungsfähigkeit unter Ein- haltung des Haushaltsausgleiches kurzfristig bzw. spätestens bis zum Ende des Finanzpla- nungszeitraums 2029 wiederhergestellt werden kann.
Im März hat Bürgermeister Brauer umgehend eine Haushaltssperre erlassen, um den Nega- tivtrend zu stoppen und so sämtliche Ausgaben bei der Stadt auf den Prüfstand zu stellen. Seither erfolgt eine konsequente Haushalts- & Liquiditätsüberwachung, was zu einem deutlich erhöhten Kostenbewusstsein und sparsamen Ressourcenumgang jedes Mitarbeiters geführt hat.
Der Gemeinderat hat sich in drei nicht öffentlichen Klausurtagungen (17.05.25; 27.09.25; 27.06.26) und zwei öffentlichen Gemeinderatssitzungen (22.04.26; 24.06.26) intensiv mit mög- lichen Einsparpotenzialen auseinandergesetzt und auch 2 Sparpakete verabschiedet. Dabei handelt es sich um beschlossene Einsparpotenziale im laufenden Betrieb 2026 von rund 1 Mio. € und derzeitige Investitionsrückstellungen von knapp 2,4 Mio. €.
Eine tabellarische Zusammenstellung der gefassten Beschlüsse ist in der Anlage beigefügt. Des Weiteren hat sich der Gemeinderat in der Klausurtagung am 27.06.26 intensiv mit der künftigen strukturellen Aufstellung und Ausrichtung und der damit verbundenen Einnahmen-
/Ausgabensituation in Gaildorf auseinandergesetzt. Hier sind mittelfristig folgende Maßnahmen angedacht:
1. Globale Minderausgabe und strukturelle Einsparungen
Nachdem in zwei Sparrunden das Defizit im laufenden Haushalt bereits reduziert wurde, müssen nun strukturelle Änderungen vorgenommen werden, die mittelfristig ei- nen ausgeglichenen Haushalt ermöglichen. Hierzu ist die Orientierung an den künftig
zu erwartenden Einnahmen erforderlich. Sämtliche Haushaltspositionen müssen mit einer globalen Minderausgabe belegt werden, um langfristig einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.
Zusätzlich werden die folgenden strukturell wirksamen Maßnahmen vorgeschlagen:
a. Verpachtung der Sportplätze an die Vereine
Um die WLSB-Förderung zu realisieren und den städtischen Anteil zu minimieren, sollen die Rasenplätze an die Vereine verpachtet werden. Die Finanzierung des Sportstättenbaus soll in Zukunft aus der Kombination von Mitteln des WLSB, der Stadt und der Vereine mit ihren Sponsoren erfolgen.
Ein weiterer Effekt ist darin zu sehen, dass die Vereine die Pflege der Rasenplätze übernehmen. Hierfür werden ihnen Mähroboter zur Verfügung gestellt. Der regel- mäßige Rasenschnitt durch Fremdfirmen entfällt, was zu einer jährlichen Einspa- rung von ca. 70.000 € führen wird.
Auch weiterhin müssen Pflegemaßnahmen von Fremdfirmen erbracht werden, da die hierfür notwendigen Geräte und Maschinen im Bauhof abgeschafft wurden.
b. Aufgabe des Jugendhauses G57 ab Mitte 2028.
Die jährliche Warmmiete in Höhe von ca. 50.000 € fällt mit der Aufgabe des Ju- gendhauses weg. Dafür soll künftig das vorhandene Schülerhaus für die offene Jugendarbeit genutzt werden.
c. Globale Minderausgabe
Um eine Deckelung der Ausgaben zu erreichen, soll im Rahmen der Haushaltsauf- stellung für 2027 eine globale Minderausgabe von jährlich 2% beschlossen werden.
Jedes Amt legt die voraussichtlichen Kosten dar, die für die Erfüllung der Pflicht- aufgaben in diesem Bereich anfallen und macht Vorschläge wie auch hier gespart werden kann.
Bei den Freiwilligkeitsleistungen werden weitere Streichungen erforderlich sein. Wenn diese nicht gestrichen werden sollen, müssen auch hier Vorschläge zur dau- erhaften Kostenreduktion gemacht werden.
Beispiel Amt für Kultur, Tourismus und Stadtmarketing
Es werden nur noch wenige Veranstaltungen allein von der Stadt finanziert. Bei den anderen erfolgt eventuell ein Zuschuss. Dies ist eine Abkehr von der bisherigen Vorgehensweise, bei der die Stadt alleiniger Veranstalter war.
· Pferdemarkt findet weiterhin als städtische Veranstaltung statt. Allerdings erfolgt eine Deckelung der Kosten. Diese Einsparung wird deutlich zu spü- ren sein und den Charakter des Festes verändern. Einsparungen in dieser Höhe sind nur durch das Abschaffen wesentlicher Elemente möglich.
· Der Weihnachtsmarkt findet auch weiterhin jährlich statt, aber auch mit ei- ner Kostendeckelung und einem reduzierten Umfang.
· Floßfest und Gaildorf chillt entfällt. Wenn sich Vereine für die Organisation und die Durchführung finden, können die Veranstaltungen bezuschusst werden.
· Das Tourismusbüro im Alten Schloss kann aus Sicht der Verwaltung aufge- löst werden. Das Bürgerbüro kann dann Flyer und Informationen vorhalten.
Beispiel Energie
Die Energieeinsparung erfolgt zum einen durch die Aufgabe von Liegen-schaften und zum anderen durch verändertes Nutzerverhalten.
Anpassung der Raumtemperaturen in städt. Einrichtungen nach Vorgaben des Gemeindetags BW
Weihnachtsbeleuchtung nur noch rund um das Schloss, das Alte Rathaus sowie die Kirche.
Vereine nutzen Räume künftig gemeinschaftlich.
Evtl. Veräußerung der Stadtschule und Umzug der Vereine ins Alte Schloss. Freibadbetrieb nur von Juni bis August (hier konnten durch die verkürzte Badesaison rund 20.000 € an Gaskosten eingespart werden, wo hingegen rund 8.000 € an Eintrittsgelder weniger eingenommen wurde)
Beispiel Gebäudemanagement/ Liegenschaften
Durch die Reduktion der Liegenschaften und die Konzentration der Nutzungen werden Unterhaltungskosten eingespart. Des Weiteren sollen Reparaturen und Sanierungen nach gesetzlichen Mindeststandards erfolgen, um auch mögliche Folgeschäden zu vermeiden.
Ästhetische Gesichtspunkte müssen in den Hintergrund treten.
d. Weitere nachhaltige Einsparpotenziale im laufenden Betrieb
Sämtliche Ämter, Abteilungen und Sachgebiete wurden angehalten in ihren Berei- chen nachhaltige Einsparpotenziale zu identifizieren. So konnten beispielsweise diverse nicht mehr dringend benötigte EDV-Programme abbestellt, Wartungsver- träge minimiert und auch diverse Mitgliedschaften gekündigt werden. Hierbei wird in Summe ein Betrag von rund 200.000 € eingespart werden.
2. Steigerung der Einnahmen
Ansatzpunkte sind Steuern, Gebühren und Beiträge sowie Erlöse aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen. Bei den Gemeindesteuern wurde schon für 2026 eine Erhöhung vorgenommen. Grundsteuer B und Hundesteuer wurden erhöht.
Nun muss zeitnah eine Anpassung der Grundsteuer A erfolgen. Ebenso müssen sämt- liche Gebühren mindestens an den Landesschnitt angepasst werden. Ein erster Schritt ist die Erhöhung der Kindergartengebühren und der Gebühren für die Ganztagsbetreu- ung an den Grundschulen.
Beim Verkauf von Vermögensgegenständen sei beispielhaft bereits das Gebäude samt Grundstück Eugen-Heller-Straße 2 genannt, welches öffentlich ausgeschrieben wurde und nach Höchstgebot durch Gemeinderatsbeschluss im Juli zum Preis von 505.000 € vergeben wurde.
Die öffentliche Ausschreibung zum Gebäude samt Grundstück des alten Rathauses in Ottendorf läuft noch bis Ende September. Erste Interessenten sind aber bereits bei der Verwaltung vorstellig geworden.
Falls der Verkauf der ehemaligen Stadtschule bzw. weiterer nicht mehr zwingend be- nötigter Immobilien gelingt, sind auch hier Erlöse zu erwarten, die aber noch nicht kon- kret beziffert werden können.
Im Gewerbegebiet Münster sind alle Flächen vergeben. Für die restlichen Flächen im Gewerbegebiet Münstermühle gibt es Interessenten. Für die Gewerbefläche Kocher- wiesen gibt es ebenfalls konkrete Interessenten.
3. Stellenabbau
Aufgrund des Kündigungsschutzes ist ein kurzfristiger Abbau von Arbeitsplätzen nicht realisierbar. Deshalb muss der Stellenabbau über die Nichtbesetzung von Stellen er- folgen, bei denen durch Ruhestand oder durch freiwilliges Ausscheiden von Arbeitneh- mern Stellen frei werden.
Auch die Reduzierung der Arbeitszeit führt zum Abbau von Personalkosten. Diese kann freiwillig oder durch Änderungskündigungen erfolgen. Die Amtsleiter haben die Aufgabe, in ihrem Zuständigkeitsbereich solche Potenziale zu identifizieren und in Ko- operation mit dem Personalamt Lösungen zum Stellenabbau zu erarbeiten.
Zielgröße ist ein Stellenabbau von 5% über drei Jahre (bis zum 30.06.2029).
Bereits im 2. Halbjahr 2025 konnten mehrere Stellen reduziert werden: 100 % Leitung Jugendreferat
100 % Mitarbeiter Jugendreferat
100 % Rathaus (Klimaschutzmanager) 100 % Bauhof
100 % Rettungsschwimmer Freibad (nur noch über Minijobber) 20 % Rathaus (Stadtentwicklung - befristet bis 31.03.2028
70 % Rathaus (Gebäudemanagement – Teilzeit in Elternzeit)
Weiter wurden im 1. Halbjahr 2026 Stelleneinsparungen vorgenommen: 38 % Rathaus (Ordnungsamt)
20 % Gebäudemanagement (Reinigung)
2,5 % Kindergarten Großaltdorf (Hauswirtschafts-Kraft) 41 % Rathaus (Tourist-Info, Stadtmarketing)
38 % Rathaus (Stadtmarketing, VHS)
100 % Bauhof (durch Besetzung Leitung und Stellvertretung intern)
100% Stadtbrandmeister (durch etwaige ehrenamtliche Besetzung zzgl. Verwaltungs- kraft mit 75%)
4. Zukunftsprojekte trotz Haushaltskonsolidierung
Auch in Zeiten knapper Kassen soll die Zukunft im Blick behalten werden. Haushalts- konsolidierung ist kein Selbstzweck, sondern stellt lediglich ein Mittel zum Zweck dar. Ein ausgeglichener Haushalt ist wichtig, um finanziellen Spielraum für die Zukunft zu schaffen. Dennoch dürfen wichtige Projekte, welche Rahmenbedingungen für die Stadtentwicklung über Jahrzehnte setzen, nicht in der Schublade verschwinden.
a. Wohnen in Gaildorf
Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist eine sozialpolitische Maßnahme, aber auch als Standortfaktor für die hier ansässigen Unternehmen von enormer Bedeu- tung. Durch innerörtliche Verdichtung und Schaffung von Bauplätzen in den Orts- kernen werden Möglichkeiten für private Investitionen geschaffen. Insbesondere Unternehmen, die Mehrfamilienhäuser bauen, können an diesen Grundstücken in- teressiert sein.
Langfristig wird dies nicht ausreichen, da diese Optionen sehr begrenzt sind. Es müssen also Neubaugebiete erschlossen werden. Dabei gibt es zwei Herausforde- rungen. Zum einen ist aufgrund des steigenden Zinsniveaus und der anhaltenden Baukostensteigerungen die Nachfrage nach Baugrundstücken für Einfamilienhäu- ser rückläufig. Zum anderen muss die Stadt zur Finanzierung der Erschließung
zunächst in Vorleistung treten und auch hierfür entsprechende Fremdfinanzierun- gen durch Kredite in Anspruch nehmen.
Vor dem Hintergrund der schwierigen Marktlage beim Neubau würde die fast zeit- gleiche Erschließung zweier Baugebiete (Ebene II und Häusersbach III) ein zu ho- hes finanzielles Risiko bedeuten.
Da Häusersbach III nur komplett erschlossen werden kann und nur beim Baugebiet Ebene II eine Teilerschließung möglich ist, soll diese priorisiert werden. Dabei soll der Fokus auf Mehrfamilienhäuser und Doppelhäuser gelegt werden, um das Ver- marktungsrisiko möglichst gering zu halten.
b. Schnelles Internet
Das schnelle Internet durch Glasfaser stellt zwar keine Pflichtaufgabe dar, wird aber gemeinhin als Daseinsvorsorge der Zukunft angesehen. Durch die nun wieder mögliche Bundesförderung der „dunkelgrauen Flecken“ in Höhe von 90% würde sich der städtische Anteil am Breitbandausbau laut Aussage vom Zweckverband Breitband auf ca. 1,5 Mio. € belaufen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.07.26 jedoch eine Bereitstellung die- ser Finanzmittel abgelehnt und wird über den Zweckverband keinen Förderantrag stellen.
Der eigenwirtschaftliche Ausbau des Breitbands durch Telekom/ Glasfaser Plus beginnt im Oktober. Allerdings soll hier zunächst nur die südliche Kernstadt ver- sorgt werden.
c. Soziale Stadt
Die Aufrechterhaltung der Schulsozialarbeit in Zusammenarbeit mit der AWO sollte auch dann möglich bleiben, wenn sich Land und Kreis weiter aus der Finanzierung zurückziehen. Die drei Vollzeitstellen stellen für eine sinnvolle Betreuung die abso- lute Untergrenze dar und sollten auch weiterhin finanziert werden.
Die Aufgabe des Jugendhauses bedeutet nicht das Ende der offenen Jugendhilfe in Gaildorf. Zusammen mit der AWO soll ein Nachfolgekonzept unter Nutzung des Schülerhauses entwickelt werden. Gerade an Nachmittagen und abends steht das Schülerhaus leer und könnte als Ersatz für das Jugendhaus genutzt werden.
d. Wirtschaftsstandort
Der Erhalt bestehender und die Schaffung neuer Ausbildungs- und Arbeitsplätze obliegt den Unternehmen. Dafür muss die Stadt gute Rahmenbedingungen bieten. Neben der Kinderbetreuung, der sehr gut aufgestellten Schullandschaft und der Schaffung von Wohnraum für ihre Arbeitnehmer müssen Unternehmen die Mög- lichkeit der Erweiterung erhalten.
Durch die Lage der örtlichen Gewerbegebiete im Kochertal und die dadurch be- grenzten Flächen, besteht für die Erschließung neuer Flächen nur die Möglichkeit, auf die Ebenen oberhalb Gaildorfs auszuweichen. Größere Gewerbegebiete könn- ten dort auch interkommunal entwickelt werden, um die finanziellen Belastungen aufzuteilen und um höhere Förderungen zu erhalten.
e. Naturraum Gaildorf
Die zunehmende Verdichtung in Münster, Münstermühle und Unterrot führt dazu, dass der Lebensraum für Tiere und Pflanzen zunehmend eingeschränkt wird. Der bereits bestehende Verkehr und die Planungen für die Umfahrung am Kocherufer entlang, verschärfen die Situation noch weiter.
Die Entwicklung von Gewerbegebieten in Gaildorf stößt an natürliche Grenzen. Dort wo noch Möglichkeiten für Erweiterungen oder Neu-ansiedlungen bestehen, muss ein Abwägungsprozess in Gang gesetzt werden, bei dem auch Aspekte des Naturschutzes proaktiv berücksichtigt werden, um spätere Verzögerungen bei Bau- projekten zu vermeiden.
FAZIT:
Es erscheint nicht zielführend die letzten Quadratmeter, die noch als Natur bezeich- net werden können und die auch der Naherholung dienen, zu verbauen. Auch hier- für muss die Lösung außerhalb des Kochertals in den Blick genommen werden.
Im Finanzzwischenbericht konnte in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22.07.26 bereits eine leicht positive Kehrtwende im laufenden Haushaltsjahr verzeichnet werden. Die prognos- tizierten Einnahmenansätze bewegen sich im vertretbaren Rahmen.
Aufgrund der nach wie vor geltenden haushaltswirtschaftlichen Sperre dürfen Ausgaben nur getätigt werden, wenn diese notwendig, unabweisbar und dem Bereich der Pflichtaufgaben zugeordnet sind. Sämtliche Ausgaben bewegen sich derzeit im Rahmen der Haushaltsansätze des Jahres 2026. Es wird angestrebt, insgesamt unter den Ausgabe-Planansätzen abschlie- ßen zu können. Ein Nachtragshaushalt ist derzeit nicht erforderlich.
Wie bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen 2026 ersichtlich war, ist die dauerhafte Auf- rechterhaltung der Liquidität der Stadtkasse eines der größten Probleme. Deshalb ist die In- anspruchnahme von Kassenkrediten weiterhin notwendig. Ziel ist es jedoch, diese bis zum Ende des Jahres 2026 zurückzuzahlen.
Die genehmigte Kreditermächtigung wurde größtenteils, nämlich in Höhe von 5 Mio.€ aufge- nommen.
Ziel muss es sein, in künftigen Haushaltsjahren den sog. Ergebnishaushalt ausgeglichen oder sogar mit einem Überschuss abschließen zu können. In diesem Ergebnishaushalt werden ebenso die Zinsaufwendungen für aufgenommene Darlehen (2026: 815.300 EUR) und die kalkulatorischen Abschreibungen (2026: 3,5 Mio. EUR), also der Werteverzehr der Investitio- nen, berücksichtigt und entspricht in seinem Wesen der „Gewinn- und Verlustrechnung“ in Unternehmen. Bisher erwirtschaftete Überschüsse aus positiven Ergebnissen der Vergangen- heit wurden der Rücklage zugeführt.
Aber: Die Ergebnisse des Ergebnishaushaltes der Jahre 2024 (-5,4 Mio. EUR) und 2025 (vo- raussichtlich -6,8 Mio. EUR) haben die bestehenden Rücklagen komplett aufgebraucht. In die- sen Ergebnissen sind die Abschreibungen des Jahres 2024 mit 3,5 Mio. EUR und des Jahres 2025 mit 4,0 Mio. EUR berücksichtigt. Fehlbeträge werden, wenn sie innerhalb von drei Jahren nicht ausgeglichen werden können, mit dem Eigenkapital verrechnet, das heißt, die Substanz vermindert sich!
Die Tilgungsleistungen für die aktuell aufgenommenen Darlehen betragen rd. 1,4 Mio. EUR im Jahr. Diese werden nicht im Ergebnishaushalt, sondern im Finanzhaushalt verbucht und füh- ren lediglich zu einer Liquiditätsminderung und dem Abbau einer Verbindlichkeit. Die erforder- lichen finanziellen Mittel sind jedoch aus den laufenden Erträgen zu erwirtschaften.
Bereits im Haushaltsjahr 2026 wurde das Investitionsprogramm auf ein notwendiges Mindest- maß im Bereich der Pflichtaufgaben eingedämmt. Diese Strategie wird sich auch in den fol- genden Haushaltsjahren weiter fortsetzen. Der finanzielle Spielraum wird auch zukünftig sehr eng gefasst sein, so dass für freiwillige Leistungen oder über einen Mindeststandard hinaus keine Ressourcen zur Verfügung stehen werden. Dies wird sich auch in den kommenden Haushaltsberatungen für 2027 und die damit verbundene Finanzplanung der Folgejahre nie- derschlagen. Nur noch dringende Maßnahmen werden aufgenommen und durchgeführt
werden können. Dabei wird sich der Gemeinderat damit auseinandersetzen müssen, von wel- chen lieb gewonnenen Standards man sich eventuell verabschieden muss bzw. wie mit städ- tischen Einrichtungen wie z.B. dem denkmalgeschützten „Alten Schloss“ zukünftig verfahren werden kann. Hier stehen die nächsten Jahre eigentlich notwendige Sanierungsmaßnahmen an, um insbesondere den Verkehrssicherungspflichten nachzukommen. Formal betrachtet handelt es sich dabei um keine Pflichtaufgabe im engeren Sinne. Wenn man das innenstadt- prägende Gebäude aber in Zukunft weiter nutzen möchte, was städtebaulich eigentlich alter- nativlos ist, sind Investitionen unvermeidlich. Ein weiteres „Leben von der Substanz“ ist nur noch sehr eingeschränkt möglich
Die ersten Schritte zum „Umsteuern“ auf kommunaler Ebene für den Erhalt der Handlungs- und Leistungsfähigkeit der Stadt sind also gesetzt. Viele weitere Maßnahmen, und seien sie auch noch so gering, werden aber unausweichlich sein und unpopuläre Entscheidungen er- fordern.
Ein ausgeglichener Haushalt wird auch 2027 nur sehr schwer erzielbar sein.
Aber wir hoffen, dem Kommunalamt mit diesem ersten Konsolidierungskonzept aufzeigen und darlegen zu können, dass sowohl der Verwaltung als auch dem Gemeinderat die finanzielle Schieflage bewusst ist und mit vereinten Kräften ein Gegensteuern in Gang gesetzt wurde.
Mit diesem Konsolidierungskonzept wird somit die kommunalpolitische strategische Ausrich- tung verbindlich festgelegt. In den nächsten Schritten werden weitere konkrete Maßnahmen dann dem Gemeinderat jeweils zur Entscheidung und Beschlussfassung vorgelegt bzw. die Umsetzungen in den folgenden Haushalten aufgenommen.
Anhand dieser Maßnahmen kann dann hoffentlich auch in Zahlen Schritt für Schritt aufgezeigt werden, wie sich die Leistungsfähigkeit der Stadt Gaildorf mittelfristig wieder positiv erholt.
Beschlussvorschlag
Dem Konsolidierungskonzept wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Konsolidierungskonzept dem Kommunalamt des Landrat- samtes Schwäbisch Hall bis 30.09.2026 vorzulegen.
Beschluss: einstimmig beschlossen
Ja 21 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
zu 8
Stadtentwicklung in der Stadt Gaildorf Sanierungsgebiet "Altes Schloss"
Grundsatzentscheidung weiterer Fortgang Vorlage: 2026/056
Sachverhalt
Aufgrund der letzten Haushaltskonsolidierungsbeschlüsse für 2026 bezüglich den Maßnah- men im Alten Schloss (Zurückstellung Sanierung Fachwerkfassade mit Fenster im Südbau, sowie Freiflächengestaltung um das Alte Schloss) möchte die Verwaltung mit dem Gremium beraten, wie künftig mit den doch großen und anstehenden Investitionen im/um das Alte Schloss, den noch offenen Fördermitteln aus der Städtebauförderung und der Denkmalförde- rung umgegangen werden soll.
Momentan stehen in dem Sanierungsgebiet „Altes Schloss“ noch 1.316.665 € Fördermittel (60
% der förderfähigen Kosten) zur Verfügung. Hiermit wären Investitionen in Höhe von ca. 2,58 Mio. € - je nach Förderfähigkeit – möglich. Damit würde sich der Investitionsbedarf bei der Stadt bei ca. 1,26 Mio. € belaufen. Der Bewilligungszeitraum des Sanierungsgebietes läuft momentan noch bis 30.04.2028. Ein Lageplan des Sanierungsgebietes ist als Anlage 1 beige- fügt. Zusätzlich konnten bei verschiedenen vorgesehenen Maßnahmen an den unter denkmal- stehenden Gebäuden der Stadt – Altes Schloss und Stadtbücherei – Fördermittel von der Denkmalpflege beantragt werden.
Aus Sicht der Verwaltung ist nun ein Grundsatzbeschluss für das weitere Vorgehen in diesem Sanierungsgebiet aus folgenden 2 Varianten erforderlich:
a) Es werden keine Investitionsmaßnahmen im/um das Alte Schloss und der Stadtbüche- rei getätigt. Das Sanierungsgebiet wird frühzeitig beendet und die Fördermittel zurück- gegeben. Der Bereich des Alten Schlosses kann in einem eventuell später neu abzu- grenzendes Sanierungsgebiet in der Innenstadt wieder aufgenommen werden.
Die Unterhaltung dieser städtischen Gebäude wird in den nächsten Jahren auf ein Mi- nimum reduziert. Beim Alten Schloss könnte dies zur Folge haben, dass weitere Ge- rüste zur Sicherung stehen oder gewisse Bereiche irgendwann gesperrt, eventuell auch zum Teil Nutzungen untersagt werden müssen.
b) Es werden noch Investitionen für städtische Maßnahmen bis maximal Abruf der vor- handenen Fördermittel getätigt.
Wenn sich das Gremium für die Variante a) entscheidet, sind die unten aufgeführten weiteren Schritte nicht notwendig.
Sollte sich das Gremium für die Variante b) entscheiden, wären folgende weitere Entscheidun- gen zu treffen:
Alternative 1:
Komplette Ertüchtigung und Reaktivierung aller Räumlichkeiten im Alten Schloss sowie die Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes. Dies ist mit immensen Investitionskosten in einer Größenordnung von mehreren Millionen Euro in den nächsten Jahren verbunden.
Alternative 2:
Es werden ein paar notwendige Maßnahmen tatsächlich umgesetzt.
Als erster Schritt werden die Fachwerkfassade und die Fenster auf der Südseite 2027 restau- riert (siehe Anlage 2). Hier liegen die denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen bereits vor. Zusätzlich zu den Fördermitteln aus dem Sanierungsgebiet wurde für die Fenster eine Förde- rung von der Denkmalpflege gewährt. Die Arbeiten müssen dann noch dieses Jahr ausge- schrieben werden, damit eine Umsetzung ab März/April 2027 möglich ist. Andernfalls ist die Maßnahme auf 2028 zu schieben, mit dem Risiko, dass weitere Schäden entstehen und sich damit die Investitionskosten erhöhen.
Als zweiter Schritt – nach der Sanierung der Südfassade - wird ein Teil des 1. BA der Freiflä- chengestaltung umgesetzt. Dies wäre nur das Erstellen der Mauer beim ehemaligen Retter- gebäude, das Herrichten des Platzes vor der Stadtbücherei, wie die Verlegung der Leitungen in diesem Bereich (siehe Anlage 3). Die Details und Kosten für diese kleinere Variante müssen noch überarbeitet und dem Gremium vorgestellt werden.
Finanzierung:
Alternative 1:
Eine Finanzierung einer Gesamtsanierung des Alten Schlosses mit Außenbereichen in Millio- nenhöhe ist für die nächsten Jahre nicht finanzierbar – auch nicht durch die noch zur Verfü- gung stehenden Fördermittel.
Alternative 2:
Bei Kosten in Höhe von ca. 420.000 € können ca. 208.000 € an Fördermitteln aus der Städte- bauförderung abgerufen werden. Für die Sanierung der Fenster im Südbau liegt eine Förder- zusage von der Denkmalpflege in Höhe von 12.300 € vor. Diese Mittel müssen bis Ende 2026 abgerufen oder eine weitere Fristverlängerung beantragt werden. Ob diesem Antrag stattge- geben wird, ist abzuwarten. Wenn die Maßnahme noch dieses Jahr ausgeschrieben wird, wäre dies ein deutliches Signal an die Bewilligungsstelle, dass die Maßnahme auch 2027 umgesetzt wird.
Über den Antrag auf Förderung aus der Denkmalpflege für die Sanierung der Fachwerkfas- sade des Südbaus in Höhe von ca. 32.510 € liegt noch keine Entscheidung vor.
Im besten Fall (mit allen Förderungen) verbleiben dann ca. 167.190 € bei der Stadt und müss- ten über Kredite finanziert werden.
Die Finanzierung der Erstellung der Mauer beim ehemaligen Rettergebäude, etc. wird nach Vorlage aller Daten aufgearbeitet.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt:
1. Investitionen für städtische Maßnahmen im Sanierungsgebiet „Altes Schloss“ werden noch im Rahmen der vorhandenen Fördermittel getätigt (Variante b).
2. Als erste Maßnahme werden die Fachwerkfassade mit den Fenstern auf der Südseite im Jahr 2027 saniert. Die Mittel hierfür werden in den Haushalt eingeplant und auch finanziert.
3. Die Verwaltung wird berechtigt, die Ausschreibungen noch dieses Jahr für die Maß- nahmen unter Pkt. 2 zu veröffentlichen. Eine Vergabe erfolgt im Januar/ Februar 2027. Die entsprechenden Mittel werden hierfür für 2026 freigegeben.
4. Die kleinere Lösung bei der Umsetzung der Freiflächengestaltung um das Alte Schloss und der Stadtbücherei soll angegangen werden. Die Planungen und Kosten werden hierfür aufgearbeitet und dem Gremium vorgestellt.
5. Es werden noch unvorhergesehene Unterhaltungsarbeiten in kleinerem Rahmen um- gesetzt, die unumgänglich sind, z.B. wie die Sanierung der Kamine.
Beschluss: einstimmig beschlossen
Ja 21 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
zu 9
Stadt Gaildorf - Jahresrechnung 2024
Vorlage: 2026/048
Sachverhalt
Dem Stadtrat der Stadt Gaildorf wird gemäß § 95 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg der Jahresabschluss des Jahres 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Gaildorf stellt die Jahresrechnung 2024 entsprechend den Ausführun- gen auf Seiten 4 und 5 der Anlage „Stadt Gaildorf – Jahresrechnung 2024“ fest.
Beschluss: einstimmig beschlossen
Ja 20 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
zu 10
Städtisches Wasserwerk Gaildorf - Jahresrechnung 2024
Vorlage: 2026/047
Sachverhalt
Dem Stadtrat der Stadt Gaildorf wird gemäß § 95 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg der Jahresabschluss des Jahres 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Gaildorf stellt die Jahresrechnung 2024 entsprechend den Ausführungen auf Seite 5 der Anlage „Städtisches Wasserwerk Gaildorf – Jahresrechnung 2024“ fest.
Beschluss: einstimmig beschlossen
Ja 20 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
zu 11
Nachbesetzung Gremiumsmitglied Bezirksbeirat Unterrot
Vorlage: 2026/054
Sachverhalt
Im Stadtbezirk Unterrot ist ein Bezirksbeirat eingerichtet, der nach § 15 Abs. 2 der Hauptsat- zung aus 10 Mitgliedern besteht.
Die Mitglieder des Bezirksbeirates wurden aus dem Kreis der im Stadtbezirk Unterrot wohnen- den wählbaren Bürger in der Gemeinderatssitzung am 24. Juli 2024 bestellt.
Die hier zur Bezirksbeirätin bestellte Jule Eymann hat am 25. August 2026 ihren Wegzug in eine andere Gemeinde mitgeteilt. Da sie nicht mehr im Gemeindebezirk wohnt, erfüllt sie die Voraussetzungen für den Bezirksbeirat nicht mehr. Eine Nachbesetzung ist daher erforderlich.
Beschlussvorschlag
Der Nachrücker von Frau Jule Eymann wird aus dem Kreis der im Stadtbezirk Unterrot woh- nenden wählbaren Bürger bestellt.
Die Verwaltung bittet die Fraktion um Vorschläge.
StRin Hofmann-Alber, Fraktionsvorsitzende der „SPD – Aktive Bürger“ teilt mit, dass sie Frau Lisa Monna aus Unterrot als Nachfolgerin vorschlägt.
Die Bestellung des neuen Mitglieds erfolgt durch absolute Mehrheitswahl.
Beschluss: einstimmig beschlossen
Ja 20 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Als Nachfolgerin von Frau Jule Eymann wird Frau Lisa Monna aus Gaildorf-Münster in den Bezirksbeirat gewählt.
Die Verpflichtung von Frau Monna wird in der nächsten Bezirksbeiratssitzung durchgeführt.