Herzlich Willkommen auf unserer Übersichtseite rund um die kommunale Wärmeplanung. Hier finden Sie immer die aktuellsten Informationen rund um das Thema kommunale Wärmeplanung. Es ist uns wichtig, im Rahmen des Projektes größtmögliche Transparenz herzustellen und gleichzeitig ein offenes Ohr für die Sorgen und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu haben.
Und auch das ist wichtig zu erwähnen – mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung entstehen keinerlei Pflichten für Sie in Hinblick auf den Austausch Ihrer Heizung. Das Verfahren dient vor allem als Schaffung einer Gesamtstrategie für die Wärmewende.
Zögern Sie also nicht sich mit Ihren Fragen an uns zu wenden!
Die Stadt Gaildorf beginnt im Frühjahr 2024 mit der Erstellung ihres kommunalen Wärmeplans. Das Projekt wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 abgeschlossen.
Der erste Schritt der kommunalen Wärmeplanung ist eine Analyse der Ist-Situation der Wärmeversorgung in Gaildorf. Zu diesem Zweck werden Daten über den Gebäudebestand und über die Gebäudenutzung inklusive der Daten über den Wärme-energieverbrauch gesammelt. In der darauffolgenden Potenzialanalyse wird ermittelt, wie Energie durch die energetische Sanierung der Gebäude eingespart werden könnte und welche Potenziale es für eine Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien und Abwärme gibt. Im Anschluss daran werden gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern, den lokalen Unternehmen sowie den politischen Vertreterinnen und Vertretern Ziele für die künftige Wärmeplanung in Gaildorf erarbeitet. Im letzten Schritt werden in der Wärmewendestrategie Maßnahmen erarbeitet, um die Wärmeplanung umzusetzen, und ein Zeitplan dazu erstellt. Übergeordnetes Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist eine klimaneutrale Wärmeversorgung.
Die Stadtverwaltung Gaildorf will für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gem. § 27 Klimaschutzgesetz (KlimaG BW) die Firma EGS-plan, Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH beauftragen. Im Zusammenhang mit der Erhebung der erforderlichen Daten sieht § 33 Nr. 6 KlimaG BW folgende Regelungen vor:
Eine Pflicht zur Information der betroffenen Person gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Datenschutz-Grundverordnung durch die zur Datenübermittlung verpflichteten Energieunternehmen und öffentlichen Stellen besteht nicht. Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen haben die Gemeinden die Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung ortsüblich bekanntzumachen.
Unter Beachtung von Art. 13, Abs. 3 und Artikel 14, Abs. 1 und 2 der EU-Verordnung 2016/679 teilt die Stadtverwaltung Gaildorf folgendes mit:
Die Stadt Gaildorf beabsichtigt nicht, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden (Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung gem. § 33 Klimaschutz-gesetz). Andernfalls stellt die Stadtverwaltung betroffenen Personen vor Weiterleitung Informationen über diesen andren Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gem. EU-VO 2016/679, Art. 13, Abs. 2 zur Verfügung.
Die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlichen Daten sollen durch EGS-plan, Ingenierurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbh, Groniusplatz 10, 70563 Stuttgart (Auftragnehmer) auf der Grundlage von § 33 Kli-maG BW erhoben werden. Erhoben und verarbeitet werden Daten des Energie- oder Brennstoffverbrauchs sowie des Stromverbrauchs zu Heizzwecken. Art und Umfang der erhobenen Daten sind in § 33 KlimaG BW dargelegt.
Die Daten werden nach Verarbeitung bzw. Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gelöscht. Es besteht ein Auskunftsrecht gegenüber den verantwortlichen Stellen. Darüber hinaus besteht ein Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Als Informationsquelle dienen die Auskünfte der Bezirksschornsteinfegermeister und der Energieunternehmen.
Die Frage, wie die Wärmeversorgung der Zukunft gestaltet werden kann, beschäftigt aktuell nicht nur die großen Städte. Gerade ländlichere Kommunen stehen vor großen Herausforderungen, wenn es um die Gestaltung der zukünftigen Wärmeversorgung geht. Wir hier in Gaildorf haben das früh erkannt und konnten uns, da wir das Thema angehen bevor es für alle Kommunen verpflichtend wird, Fördermittel für die Durchführung der kommunalen Wärmeplanung sichern. Jetzt wird es endlich losgehen. Die Stadt Gaildorf hat im Oktober 2024 mit der kommunalen Wärmeplanung begonnen. Unterstützt wird die Stadt dabei vom Ingenieursbüro EGS-Plan aus Stuttgart. Der ursprünglich für das Frühjahr geplante Projektstart musste aufgrund von Herausforderungen bei der Bereitstellung der Fördermittel verschoben werden.
Der erste Schritt der kommunalen Wärmeplanung ist eine Analyse der aktuellen Ist-Situation der Wärmeversorgung in Gaildorf. Zu diesem Zweck werden Daten über den Gebäudebestand und über die Gebäudenutzung inklusive der Daten über den Wärmeenergieverbrauch gesammelt. In der darauffolgenden Potenzialanalyse wird ermittelt, wie Energie durch die energetische Sanierung der Gebäude eingespart werden könnte und welche Potenziale es für eine Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien und Abwärme gibt. Im Anschluss daran werden gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern, den lokalen Unternehmen sowie den politischen Vertreterinnen und Vertretern Ziele für die künftige Wärmeplanung in Gaildorf erarbeitet. Im letzten Schritt werden in der Wärmewendestrategie Maßnahmen erarbeitet, um die Wärmeplanung umzusetzen, und ein Zeitplan dazu erstellt. Übergeordnetes Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist eine klimaneutrale Wärmeversorgung.
Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung erfolgt eine Eignungsprüfung gemäß § 14 WPG, um festzustellen, ob bestimmte Teilgebiete für die Versorgung durch Wärmenetze oder Wasserstoffnetze mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht geeignet sind. Diese Prüfung findet in einer frühen Phase der Wärmeplanung statt. Resultiert aus der Prüfung keine Eignung, besteht die Option für diese Teilgebiete eine verkürzte Wärmeplanung durchzuführen. Die Ergebnisse der Eignungsprüfung für Gaildorf sind hier Ergebnisse Eignungsprüfung verfügbar.
Für Gaildorf wird keine verkürzte Planung durchgeführt, sondern das Regelverfahren zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wird für das gesamte kommunale Gebiet angewendet. Die Anwendung des verkürzten Verfahrens wird als nicht erforderlich erachtet, da keine nennenswerte Reduzierung des Planungsaufwands erwartet wird. D.h. es wurde in der Eignungsprüfung zwar festgestellt, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Gebiet für ein Wasserstoff- oder Wärmenetz geeignet ist, diese Einordnung ist aber noch keine Aussage darüber, ob im Zielszenario ein solches Netz geplant ist.
Mit der Bestandsanalyse sollen der aktuelle Wärmeenergiebedarfs Gaildorf und die Energie- und Gebäudeinfrastruktur für das gesamte Gaildorfer Gemarkungsgebiet dargelegt werden. Im Rahmen der Bestandsanalyse wurden in Gaildorf ca. 3.440 beheizte Gebäude ermittelt. Der Endenergiebedarf für Wärme lag im Basisjahr 2023 bei ca. 168 Gigawattstunden. Im Jahr 2022 lag der Wärmebedarf bei ca. 174 Gigawattstunden. Für die Analyse wurde zwei aufeinander folgende Jahre untersucht um einen besseren Überblick über die Bedarfe zu erhalten.
Aus diesen Daten resultierten Treibhausgasemissionen in Höhe von ca. 35.600 Tonnen an CO2-Äquivalenten. Der größte Anteil der Wärmeerzeuger (rund 41 Prozent) wird Erdgas betrieben. Mit Heizöl werden weitere 28% der Wärmeerzeuger betrieben. Ein Großteil des Wärmebedarfs ist auf die Wohnnutzung zurückzuführen. Anhand von Daten zu den Gebäuden, der Nutzung, der räumlichen Aufteilung des Stadtgebiets und der Art der Wärmeversorgung wurde das Stadtgebiet in verschiedene Teilgebiete (sog. Cluster) aufgeteilt. Auf diese Weise können die Ergebnisse datenschutzkonform veröffentlicht und weitergenutzt werden. Die Bestandsanalyse wurde in der Sitzung des technischen Ausschuss vom 12.03.2025 vorgestellt und ist hier Präsentation verfügbar.
Mit dem Zielszenario wird gezeigt, wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung im Zieljahr 2040 aussehen und wie der Transformationspfad dahin vonstattengehen kann. Die Präsentation des Zielszenarios finden Sie hier: Link Zielszenario.
Es wird aufgeführt, welche Versorgungssysteme und Energieträger in der Stadt zum Einsatz kommen können. Es wird unterschieden in:
Im Anschluss wird es eine öffentliche Bürgerbeteiligung geben, deren Ergebnisse in die Strategie einfließen werden. Die Infoveranstaltung findet am 29.07.2025 im Kernersaal in der Limpurghalle statt. Beginn der Veranstaltung ist 18 Uhr.
Ein weiterer wichtiger Schritt im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung ist die Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Prozess. Zu diesem Zweck haben wir, gemeinsam mit der Ingenieurbüro egs-Plan und dem Klimazentrum Wolpertshausen, alle Bürgerinnen und Bürger aus Gaildorf zu einer Öffentlichkeitsbeteiligung eingeladen. Für alle die, denen es nicht möglich war am Termin teilzunehmen, stellen wir die Unterlagen hier zum Abruf zur Verfügung.
In der Gemeinderatssitzung vom 26.11.2025 wurde gemeinsam mit dem Planungsbüro egs-Plan der Schlussbericht zur kommunalen Wärmeplanung vorgestellt. Die kommunale Wärmeplanung wurde einstimmig vom Gremium beschlossen und den darin erarbeiteten Maßnahmen wurde zugestimmt. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, die nächsten planerischen Schritte zur Umsetzung der fünf priorisierten Maßnahmen einzuleiten, damit die Umsetzung dieser Maßnahmen in den nächsten fünf Jahren begonnen wird.
In dem Schlussbericht sind alle vier Prozessphasen der kommunalen Wärmeplanung enthalten und nochmal ausführlich beschrieben. Sie können den Bericht hier (Schlussbericht Download) herunterladen.
Für die kommunale Wärmeplanung wurde das Gemarkungsgebiet der Stadt Gaildorf in mehrere Teilgebiete unterteilt. Für jedes dieser Gebiete wurde ein Steckbrief erarbeitet. Dieser enthält neben Informationen zu der Gebäudestruktur auch eine Auswertung der Energie- und Treibhausgasbilanz des Referenzjahres.
Zusätzlich wird in den Steckbriefen eine Prognose zur Entwicklung des Wärmebedarfes und den potentiell geeigneten Energieerzeugungsarten angegeben. So können die Bürgerinnen und Bürger von Gaildorf auf einen Blick erkennen, ob ihr Haus in einem Teilgebiet liegt, das sich potenziell für eine Wärmenetz eigenen würde, oder ob die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetz auf Ebene der Gebäude individuell zu lösen sind. Die Teilgebietssteckbriefe können hier (Teilgebietssteckbriefe) eingesehen werden.