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Benutzungsordnung Stadtbücherei

Benutzungsordnung

Allgemeines

Die Stadtbücherei ist eine öffentliche, kulturelle Einrichtung der Stadt Gaildorf. Sie dient der unvoreingenommenen und unabhängigen Information, der staatsbürgerlichen Bildung, der beruflichen Fortbildung und der Freizeitgestaltung. Sie unterstützt schulisches Lernen. Das Angebot ist politisch neutral, religiös unabhängig, neigt keiner Gruppierung oder Meinung zu und liefert wahre Sachinformationen in ausgewogener Art.

Benutzer

Die Stadtbücherei steht allen Einwohnern von Gaildorf offen. Sie kann auch andere Personen (aus umliegenden Gemeinden) zur Benutzung zulassen; deren Benutzungsrecht kann beschränkt oder mit Auflagen – z.B. Zahlung einer Kaution – verbunden werden. Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich. Mit Betreten der Stadtbücherei tritt die Benutzungsordnung in Kraft.

Büchereiausweis

Zum Entleihen von Medien ist ein Büchereiausweis erforderlich. Die Ausstellung eines Büchereiausweises erfolgt nur bei persönlicher Anwesenheit und gegen Vorlage eines gültigen Personal- oder Schülerausweises. Bei Kindern ab Geburt bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ist die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Zur Durchführung des Ausleihverfahrens speichert die Stadt Gaildorf folgende personenbezogene Daten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, bei Minderjährigen auch Name und Anschrift der Erziehungsberechtigten. Der Ausweis ist immer mitzubringen und bei der Ausleihe vorzulegen.

Verlust

Er ist nicht übertragbar. Namens- und Adressenänderungen sowie der Verlust des Ausweises sind der Stadtbücherei sofort mitzuteilen.

Ersatzausweis

Bei Verlust wird ein Ersatzausweis nach Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises gegen eine Gebühr ausgestellt. Falls der Benutzer/die Benutzerin den Verlust des Ausweises nicht sofort meldet, haftet er/sie der Stadt Gaildorf für alle Schäden, die dieser im Zusammenhang mit dem Verlust des Entleihausweises entstehen.

Leihfrist - Verlängerung - Vorbestellung

Die Leihfrist beträgt 4 Wochen. Die Stadtbücherei kann sie verkürzen und die Zahl der Medien begrenzen. Auf Wunsch kann die Leihfrist vor deren Ablauf - bis zu zwei mal - verlängert werden, falls keine Vorbestellung vorliegt. Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Der Vorbesteller wird auf Wunsch - gegen Portoersatz von 0,60 Euro - schriftlich von der Rückgabe des Mediums benachrichtigt. Es wird 1 Woche für ihn bereitgehalten. Medien, die nicht im Bestand der Stadtbücherei sind können für 1,60 Euro / 3,00 Euro (Recherche, Schreiben, Porto) aus anderen Bibliotheken bestellt werden.

Leihfristüberschreitung

Bei Überschreiten der Leihfrist entsteht ohne vorherige Benachrichtigung ein Überschreitungsentgeld : 0,10 Euro je Tag und Medium.

Mahnkosten

Spätestens drei Wochen nach Ablauf der Leihfrist erinnert die Stadtbücherei mit einem Schreiben an die überfällige Rückgabe. Dafür sind zu bezahlen:

1. Mahnschreiben: 1,00 Euro

2. Mahnschreiben: 1,50 Euro

3. Mahnschreiben: 2,00 Euro

Rechnung: 2,00 Euro

Wenn Medien noch nicht zurückgegeben worden sind und/oder Gebühren- und/oder Schadensersatz-Forderungen noch nicht erfüllt sind, kann die Stadtbücherei die Ausleihe weiterer Medien ganz oder teilweise ablehnen.

Medien-Ersatz

Bei Nichtrückgabe nach der 3. Mahnung werden die Wiederbeschaffungs-kosten der Medien zuzüglich der bis dahin aufgelaufenen Mahnkosten und Überschreitungsentgelte in Rechnung gestellt. Ein Anspruch auf die Rücknahme der Medien besteht danach nicht mehr.

Behandlung der Medien und Haftung

Der/die BenutzerIn ist für die Rückgabe der Medien in ordnungsgemäßem
Zustand verantwortlich. Er/sie darf die Medien nicht an andere weitergeben. Er/sie muss sie sorgsam und schonend behandeln. Für verunreinigte, beschädigte oder verlorene Medien haftet derjenige, auf dessen Büchereiausweis sie entliehen wurden. Festgestellte Schäden sind unverzüglich zu melden.

Beschädigung

Bei Beschädigung (auch Verschmutzung), Verlust (auch Diebstahl durch andere) und/oder bei Nichtrückgabe nach dem dritten Erinnerungsschreiben, kann die Stadtbücherei - unabhängig von einem Verschulden des Benutzers - nach ihrer Wahl die Kosten für die Neuanschaffung oder Reparatur verlangen, jeweils zuzüglich einer Einarbeitungspauschale von 3 Euro je Medium. Bei vergriffenen Medien kann die Stadtbücherei die Kosten für die Wiederbeschaffung des gleichen Mediums oder die Kosten für die Ergänzung durch kopierte Seiten verlangen, zuzüglich der Einarbeitungspauschale. Bei Beschädigung oder Diebstahl von Einrichtungsgegenständen durch den/die BenutzterIn kann die Stadtbücherei die Kosten für die Neuanschaffung oder Reparatur verlangen.

Haftung

Die Stadtbücherei und Stadtverwaltung haften nicht für Schäden, die der/die BenutzerIn durch (beschädigte) Medien erleidet.

Verhalten in der Stadtbücherei

Taschen, Mappen usw. sind in die Taschenschränke einzuschließen, Mäntel und Schirme usw. sind an der Garderobe abzulegen. Wertsachen sind gesondert in Verwahrung zunehmen. Essen, Getränke, Tiere (ausgenommen Blindenhunde) dürfen nicht mitgebracht werden. Rauchen ist verboten. Lärm und Unruhe sowie Beeinträchtigungen anderer Leser sind zu vermeiden. Die Stadtbücherei übt das Hausrecht aus. Die Anordnungen des Büchereipersonals, die im Einzelfall von der Regelung der Benutzungsordnung abweichen können, sind zu befolgen. Das Büchereipersonal kann – auch ohne konkreten Diebstahlverdacht – Einblick in alle mitgebrachten Gegenstände und in die Überbekleidung nehmen.

Ausschluss

Benutzer, die gegen diese Benutzungsordnung oder gegen Anordnungen
des Büchereipersonals verstoßen, können - unbefristet oder befristet - von der Benutzung ausgeschlossen werden oder vorübergehend durch den/die LeiterIN der Stadtbücherei ganz oder teilweise von der Ausleihe ausgeschlossen oder aus den Räumen ausgewiesen werden.

Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung gilt ab dem 21. April 2011.

Ergänzende Benutzungsregelung für PC-Arbeitsplätze

Allgemeines

Haftung
Diese Benutzungsregelung ergänzt die allgemeine Benutzungsordnung der Stadtbücherei vom 20.10.2000

Die Stadtbücherei haftet nicht für Folgen

  • von Verletzungen des Urheberrechts durch Benutzer der PC-Arbeitsplätze, 
  • von Vertragsverpflichtungen zwischen Benutzern und Internetdienstleistern.

Die Stadtbücherei haftet nicht für Schäden,

  • die einem Benutzer auf Grund von fehlerhaften Inhalten der von ihm benutzten Medien entstehen,
  • Schäden, die einem Benutzer durch die Nutzung der Bibliotheksarbeitsplätze und der dort angebotenen Medien an Dateien oder Medienträgern entstehen, 
  • Schäden, die einem Benutzer durch Datenmissbrauch Dritter auf Grund des unzureichenden Datenschutzes im Internet entstehen.

Gewährleistung

Die Stadtbücherei schließt Gewährleistungen aus, die sich beziehen auf die Funktionsfähigkeit der von ihr bereitgestellten Hard- und Software und die Verfügbarkeit der von ihr an diesen Arbeitsplätzen zugänglichen Informationen und Medien.

Beachtung strafrechtlicher Vorschriften

Die Benutzer verpflichten sich

  • die gesetzlichen Regelungen des Straf- und Jugendschutzgesetzes zu beachten und
  • an den PC-Arbeitsplätzen gesetzeswidrige Informationen weder zu nutzen noch zu verbreiten, 
  • keine Dateien und Programme der Bibliothek oder Dritter zu manipulieren,
  • keine geschützten Daten zu nutzen.

Benutzerhaftung

Die Benutzer verpflichteten sich

  • Die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch ihre Benutzung an den Geräten und Medien der Bibliothek entstehen, zu übernehmen,
  • bei Weitergabe ihrer Zugangsberechtigung an Dritte alle dadurch entstehenden Schadenskosten zu übernehmen.

Technisches

Es ist nicht gestattet

  • Änderungen in den Arbeitsplatz- und den Netzkonfigurationen durchzuführen,
  • technische Störungen selbstständig zu beheben,
  • Programme von mitgebrachten Datenträgern oder aus dem Netz an den Arbeitsplätzen zu installieren,
  • eigen Datenträger an den Geräten zu nutzen.

Organisatorisches

Die Benutzung der EDV-Arbeitsplätze erfordert

  • eine Leserkarte der Stadtbücherei,
  • die schriftliche Einwilligung der Eltern bei Schülern ab 13 J.
  • die Beachtung der zeitlichen und programmbezogenen Nutzungsbeschränkungen an den einzelnen Arbeitsplätzen.

Zustimmung

Die Benutzer erklären sich mit dieser Benutzungsregelung bei der Annahme der Leserkarte einverstanden. Sie stimmen damit gleichzeitig zu, dass die Stadtbücherei zur Abweisung von Schadensforderungen und Haftungsansprüchen die Datenschutzrechte der Benutzer, soweit sie sich auf die Nutzung der Stadtbücherei beziehen, einschränken kann. Bei Verstößen gegen diese Benutzungsregelung können die in der allgemeinen Benutzungsordnung vorgesehen Sanktionen zur Anwendung kommen.