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Bürgerstiftung Gaildorf

Geschichte und Stiftungszweck

Initiiert durch eine großzügige Spende der Gaildorfer Unternehmerfamilie Schick hat der Gemeinderat der Stadt Gaildorf am 20. Dezember 2000 die Bürgerstiftung Gaildorf gegründet. Bei der Bürgerstiftung Gaildorf handelt es sich um eine Stiftung bürgerlichen Rechts, die am 21. Dezember 2000 vom Landratsamt Schwäbisch Hall genehmigt wurde.

Die Verfassung und die Zielsetzung der Bürgerstiftung Gaildorf sind in der Satzung der Bürgerstiftung vom 20. Dezember 2000 festgelegt. Zur Verwirklichung dieser Ziele werden jährlich bis zu rund 100.000 Euro ausgeschüttet. Über die Verwendung der verfügbaren Mittel entscheidet der Stiftungsrat.

Gefördert wurden in den vergangenen Jahren Austauschprojekte der Gaildorfer Schulen: 2019 der Austausch des Schenk-von-Limpurg-Gymnasiums mit China, der Indienaustausch der Schloss-Realschule und das Ungarnprojekt der Parkschule. Daneben fördert die Bürgerstiftung zahlreiche weiterer Projekte der Gaildorfer Schulen, wie Tagesausflüge oder dringend benötigte Sachmittel wie eine digitale Tafel oder Beamer.

Der Stiftungsrat der Bürgerstiftung Gaildorf legt im Rahmen des satzungsmäßigen Stiftungszwecks den Schwerpunkt der Fördermaßnahmen auf die Unterstützung der Aus- und Fortbildung von Jugendlichen und Erwachsenen.

Die Organe der Stiftung

Organe der Bürgerstiftung sind der Stiftungsrat und der Stiftungsvorstand.

Die Mitglieder des Stiftungsrates werden vom Gemeinderat nach jeder allgemeinen Wahl des Gemeinderats für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Vorsitzender des Stiftungsrates ist der Bürgermeister der Stadt Gaildorf. Derzeit gehören dem Stiftungsrat folgende Mitglieder an:

  •  Christel Hofmann-Alber
  • Gabriele Schagemann
  • Karl-Heinz Stooß
  • Katrin Singer
  • Dirk Walz
  • Martin Zecha

Die Stiftung wird vom Stiftungsvorstand vertreten. Stiftungsvorstand ist der Bürgermeister, Herr Frank Zimmermann.

Die laufende Geschäftsbesorgung erfolgt durch Mitarbeiter der Stadtkämmerei Gaildorf.

Unterstützen Sie die Bürgerstiftung mit Ihrer Spende

Die Bürgerstiftung Gaildorf ist als gemeinnützig anerkannt. Bei Spenden oder Zustiftungen zum Vermögen der Bürgerstiftung, erhalten Sie Spendenbescheinigungen, die Sie im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen bei Ihrer Steuererklärung geltend machen können. Wir würden uns sehr freuen, wenn auch Sie die Arbeit der Bürgerstiftung unterstützen könnten. Das Spendenkonto der Bürgerstiftung lautet:

Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim

IBAN: DE 24 6225 0030 0006 4105 15
BIC: SOLADES1SHA

Kontakt zur Bürgerstiftung

Bürgerstiftung Gaildorf
Schloss-Straße 20
74405 Gaildorf

Ihr Ansprechpartner bei allen die Bürgerstiftung betreffenden Fragen bei der Stadtverwaltung ist:

Stiftungsratsvorsitzender Frank Zimmermann
Tel.: 07971/253-114
Emailkontakt