Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat das Land Baden-Württemberg über das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Städte, Gemeinden und Dörfer geschaffen.
Projektträger und Zuwendungsempfänger können sowohl Kommunen, als auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein. Aufnahmeanträge können nur von den Städten und Gemeinden gestellt werden, die Ihre Entwicklungsvorstellungen darstellen und die Einzelprojekte in diese einordnen müssen.
Fördermöglichkeiten
Das Ministerium veröffentlicht jährlich eine Ausschreibung für ein Jahresprogramm. Die Ausschreibung des Jahresprogrammes 2024 erscheint im Sommer 2023.
Im Bereich Wohnen – auch Mietwohnungen - können dann entsprechend der Jahresausschreibung Anträge für eine Förderung gestellt werden. Abgabefrist der Anträge ist meist Anfang September eines Jahres.
Die Anträge sind beim Bürgermeisteramt Gaildorf einzureichen. Die notwendigen Formulare können bei Frau Andrea Ingrisch angefordert werden oder im Rathaus im Zimmer 17 abgeholt werden.
Auskünfte erteilt im Rathaus Gaildorf Andrea Ingrisch, Tel. 07971/253-117, E-Mail: andrea.ingrisch@gaildorf.de
Im Landratsamt berät Susanne Kraiß, Tel. 0791/755-7259, E-Mail: s.kraiss@lrasha.de
Für das Jahr 2023 können momentan keine Anträge mehr gestellt werden.
Sollten Sie trotzdem ein Projekt zu einer Förderung anmelden wollen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.