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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat das Land Baden-Württemberg über das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Städte, Gemeinden und Dörfer geschaffen.

Projektträger und Zuwendungsempfänger können sowohl Kommunen, als auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein. Aufnahmeanträge können nur von den Städten und Gemeinden gestellt werden, die Ihre Entwicklungsvorstellungen darstellen und die Einzelprojekte in diese einordnen müssen.

Fördermöglichkeiten

Das Ministerium veröffentlicht jährlich eine Ausschreibung für ein Jahresprogramm. Dieses wurde nun für das Jahr 2024 veröffentlicht.

Die Details sind in der unten stehenden Pressemitteilung enthalten.

Die Anträge sind bis spätestens 06. September 2023 beim Bürgermeisteramt Gaildorf einzureichen. Die notwendigen Formulare können bei Frau Andrea Ingrisch angefordert werden oder im Rathaus im Zimmer 17 abgeholt werden.

Auskünfte erteilt im Rathaus Gaildorf Andrea Ingrisch, Tel. 07971/253-117, E-Mail: andrea.ingrisch(at)gaildorf.de

Im Landratsamt berät Svenja Brassel, Tel. 0791/755-7259, E-Mail: s.brassel(at)lrasha.de

Sollten Sie ein Projekt zu einer Förderung anmelden wollen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Wir helfen Ihnen gerne.

Pressemitteilung Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum:

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Andrea Ingrisch

Stadtsanierung/Förderprogramme

07971 253 - 117

andrea.ingrisch(at)gaildorf.de

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