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Winterdienst in Gaildorf

Straßen und Plätze werden in Gaildorf im Winter von Eis und Schnee geräumt. Je nach Straße ist das Landratsamt oder die Stadt Gaildorf zuständig. Die Gemeindestraßen räumt und streut der Bauhof und private Firmen, Straßen des Landes und des Bundes räumt und streut die Straßenmeisterei.

Weil bei Schneefall oder Eisglätte nicht sofort alle Straßen geräumt werden können, gilt ein Priorisierungssystem, das zunächst die großen Straßen angeht und dann die Wohngebiete. Feldwege oder Zubringer sind dann als letztes dran.

Die Gehwege sind von den Eigentümern bzw. deren Beauftragten, also den Mietern, von Laub, Schnee und Eis freizuhalten. Der Baubetriebshof ist für die Straßen verantwortlich. Auch wichtig, Autos und andere Fahrzeuge müssen so geparkt werden, dass die Räum- und Streufahrzeuge auch durchkommen können. Ist die Straße durch parkende Autos versperrt, wird diese auch nicht geräumt und gestreut.

Alle Rechte und Pflichten lassen sich in unserer Räum- und Streusatzung nachlesen: Ortsrecht.

Unseren Streuplan finden Sie hier: Streuplan.