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Herz in blau-gelber Farbe, das von zwei Händen gehalten wird

Hilfe für Ukrainerinnen
und Ukrainer

Immer mehr ukrainische Geflüchtete kommen auch in der Schenkenstadt an und werden mit offenen Armen willkommen geheißen. Einige Gaildorferinnen und Gaildorfer beherbergen mittlerweile Geflüchtete und fragen sich nun, wie Geflüchtete unterstützt werden können.

Bürgermeister Frank Zimmermann ist es wichtig, dass die Stadtverwaltung umfassende Unterstützung leistet: „Wir sind für die Menschen da und helfen unbürokratisch. Während die EU und die Bundesregierung noch Details des Verwaltungsverfahrens ausarbeiten, ist für mich die unkomplizierte Hilfe wichtig. Rufen Sie uns an, wir helfen direkt weiter“.

Hotline der Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung hat eine Hotline eingerichtet. Bei Fragen zur Unterbringung, Versorgung und Unterstützung ukrainischer Geflüchteter wenden Sie sich an

daniel.kuhn(at)gaildorf.de oder an die 07971 253 115. Zeitweise ist die Hotline überlastet, wir rufen alle Nummern zurück.

Sie nehmen ukrainische Geflüchtete auf?

Beherbergen Sie ukrainische Geflüchtete, haben diese, wenn Sie einen biometrischen Pass besitzen, ein Aufenthaltsrecht von 90 Tagen. Spätestens nach dieser Zeitspanne müssen sich die Geflüchteten registrieren lassen. Die Stadtverwaltung empfiehlt aber eine rasche Registrierung, um vollen Zugang zur Krankenversicherung, Bildungseinrichtungen und sozialen Leistungen zu erhalten. Bislang gilt, dass ein Aufenthalt bis zu mindestens 24 Monaten möglich ist. Verbunden mit dem Status ist auch die Arbeitserlaubnis für ukrainische Geflüchtete.

Anmeldung des Wohnsitzes bei der Stadt Gaildorf

Wir haben ein Online-Verfahren installiert, senden Sie bitte den Pass an daniel.kuhn(at)gaildorf.de, von dort wird dann die Anmeldung bearbeitet und bestätigt.

Registrierung beim Ausländeramt und Sozialamt des Landkreises

Anschließend kann die Registrierung bei der Ausländerbehörde im Landkreis Schwäbisch Hall erfolgen. Gegenwärtig kann im Landratsamt Schwäbisch Hall, Karl-Kurz-Str. 44, SHA-Hessental im Raum 2.03 eine sogenannte Vorsprachebescheinigung beantragt werden, diese sichert vor der Registrierung den Zugang zu Sozialleistungen. Bitte füllen Sie vorab dieses Formular aus: Antrag Aufenthaltserlaubnis.

Zur Beantragung von Sozialleistungen durch ukrainische Geflüchtete, füllen Sie vorab pro Person dieses Formular aus: Antrag auf Leistungen. Im Formular ist zwar vom AsylbLG die Rede, die ukrainischen Geflüchteten stehen aber außerhalb des AsylG.

Ab dem 1. Juni 2022 ist Jobcenter zuständig

Die ukrainischen Geflüchteten werden im Jobcenter verwaltet und erhalten Hilfen aus dem ALG II. Dazu müssen die Anträge direkt beim Jobcenter gestellt werden. Im Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall gibt es nun für ukrainische Flüchtlinge die Möglichkeit von Montag bis Donnerstag jeweils von 10.00 bis 11.00 Uhr dort vorzusprechen und die Anträge abzugeben. An diesen Servicezeiten ist ein Dolmetscher vor Ort.

Benötigt werden die Formulare

  • VA (vereinfachter Antrag)
  • WEP (für einen Ehepartner und für Kinder über 15 Jahre)
  • KI für Kinder
  • Anmeldebogen beim Jobcenter (von jeder Person auszufüllen)

Hinweisschreiben (auf ukrainisch)

Sollte in der Ukraine bereits eine Altersrente bezogen worden sein, müssen die Anträge nach SGB XII, also bei der Rentenkasse gestellt werden. Zahlungen aufgrund einer Behindertenrente sind nicht anrechnungsfähig, die Prüfung über Behinderung findet regulär über das Jobcenter statt.

Krankenversicherung

Grundsätzlich hat jede/r Aktuerkrankte Anrecht auf Behandlung durch Hausarzt, Facharzt oder das Krankenhaus. Mit der Registierung erhalten die Geflüchteten per Post Behandlungsscheine. Einen roten Schein für den Zahnarzt, einen blauen Schein für Hausarzt und Kinderarzt. Die Scheine werden vierteljährlich neu ausgestellt und den Geflüchteten zugeschickt.

Ab dem 1. Juni 2022 gilt, dass die Krankenversicherung über das Jobcenter erfolgt. Die ukrainischen Geflüchteten werden bei der entsprechenden Krankenversicherung angemeldet.

Erstattung von Mietkosten für Quartiergeber

Tritt der Quartiergeber als Vermieter der Wohnung auf, sind die Mietpreisobergrenzen zu beachten und das Formular Mietbescheinigung auszufülen und beim Sozialamt des Landkreises einzureichen:

Tritt der Quartiergeber als Gastgeber auf kann ein formloser Antrag gestellt werden, um Kosten wie Mehrkosten für Wasser, Heizung, Strom in Rechnung zu stellen. Die Geflüchteten unterschreiben, dass das Geld an den Quartiergeber geht, der Antrag ist ebenfalls beim Sozialamt des Landkreises einzureichen.

Ab dem 1. Juni 2022 gelten die Mietpreisobergrenzen in Gaildorf weiterhin. Anträge auf Erstattung der Bruttokaltmiete und der Warmmiete (Strom muss direkt von den Geflüchteten gezahlt werden) müssen an das Jobcenter gerichtet werden. Die Zahlungen erfolgen an die Geflüchteten, die das Geld an die Quartiergeber weiterreichen müssen.

  • Antrag Wohnkostenübernahme Jobcenter

Wichtige Hinweise

Parallel zum Aufenthaltstitel nach EU-Verordnung können die Geflüchteten auch einen Asylantrag stellen, um dauerhaft in der Bundesrepublik bleiben zu können.

Um Sozialunterstützung zu erhalten, ist ein deutsches Konto für jede/n Geflüchteten zwingend notwendig. Dieses kann erst beantragt werden, wenn eine deutsche SteuerID zugeteilt wurde. Sie müssen nichts tun, mit der Anmeldung des Wohnsitzes, erteilt das Bundeszentralamt für Steuern eine SteuerID, die Ihnen zugesandt wird. Es kann aber dauern. Möglicherweise wird die Unterstützung bar im Landratsamt Schwäbisch Hall ausgezahlt.

Beachten Sie bitte: Schreiben Sie die Namen aller aufgenommenen Geflüchteten auf den Briefkasten, damit amtliche Post auch wirklich ankommt.

Kinder unterliegen spätestens nach sechs Monaten der Schulpflicht, sie können aber auch früher am Unterricht teilnehmen. Die lange Übergangsphase dient dazu, traumatisierte Kinder einen leichten Übergang in die Schule zu bieten. Kinder unter sechs Jahren können in die Kindergärten aufgenommen werden, sofern es einen Platz gibt. Das Sachgebiet Bildung und Betreuung ist Ansprechpartner für die Aufnahme von Kindern in den Kindergarten.

Benötigen Sie materielle Dinge wie z.B. Kinderkleidung wenden Sie sich an die Stabsstelle, wir stellen Kontakte zwischen Spendern und Helfern her.

Anmeldung von Kindern im Kindergarten

Grundsätzlich haben Kinder von ukrainisch Geflüchteten die Möglichkeit, eine Kindertagesstätte in Gaildorf zu besuchen. Aktuell sind noch ein Masernschutznachweis und eine ärztliche Untersuchung zur Aufnahme in einer Kindertagesstätte nötig. Aus diesem Grund ist folgender Ablauf notwendig:

  • die Familie registriert sich im Zentralen Vormerksystem über https://www.kitaweb-bw.de/kita/vormStdPage.jsp?gkz=127025
  • Nach der Registrierung wird die Vormerkung an die Wunschkindertagesstätte weitergeleitet.
  • Bei einer möglichen Aufnahme findet ein Aufnahmegespräch statt. Hier wird dann auch nochmal auf den Masernschutz und die ärztliche Untersuchung hingewiesen. Die Familien erhalten dafür die entsprechenden Formulare, die bei einem Arzt vorgelegt werden können.
  • Nach Aufnahmevertragsunterzeichnung kann das  Kind dann die Kita besuchen.

Übernahme der Beträge und Sozialleistungen

Die Übernahme von Kindergartenbeiträge und Mittagessen im Kindergarten muss gesondert beantragt werden.

  • Für Kinder ohne Asylbewerber- bzw. Flüchtlingsstatus erfolgt die Antragsstellung für Kindergarten beim Jugendamt bzw. für  das Mittagessen  beim Sozialamt des Landratsamts Schwäbisch Hall.
  • Für Kinder mit Asylbewerber- bzw. Flüchtlingsstatus erfolgt die Antragstellung beim Amt für Migration des Landratsamts Schwäbisch Hall.

Die Stadt Gaildorf stellt die Bescheinigung aus, dass der Kindergarten besucht wird und wie hoch der monatliche Beitrag ist.

Beim Mittagessen läuft die Beantragung über das Gesetz Bildung und Teilhabe. Auch hier stellt Stadt die Bescheinigung aus, dass das Mittagessen in Anspruch genommen wird und wieviel es kostet.

Freizeitangebot für Jugendliche

Offener Jugendsport

Gaildorf: donnerstags, Sporthalle, In den Bleichgärten 7, Hallenteil 2 von 18.30 bis 20 Uhr

Unterrot: mittwochs, Turn- und Festhalle, 17.30 bis 19 Uhr

ab 12 Jahren

Jugendhaus G 57

Das Jugendhaus in der Gartenstraße 57 steht allen Geflüchteten ab 12 Jahren offen. Einfach zu den üblichen Zeiten vorbeikommen.

Kontakt für weitere Informationen

  • Anmeldung und Registrierung der Geflüchteten: Bürgerbüro, erreichbar unter 07971 253-0
  • Schulen- und Kindergartenplätze: Bildung und Betreuung, erreichbar unter 07971 253-178
  • Versorgung und Sonstiges: Stabsstelle, erreichbar unter 07971 253-115, daniel.kuhn(at)gaildorf.de.

Wenn Sie spenden möchten

Nutzen Sie zum Beispiel das Spendenkonto des Landkreises Schwäbisch Hall für die Partnerstadt Zamosc in Polen. Die Stadt befindet sich 60 km von der ukranisch-polnischen Grenze entfernt und ist erster Anlaufpunkt geflüchteter Ukrainer. So können Sie spenden:

Spendenkonto: Ukrainehilfe Zamosc
Kontoinhaber: Landratsamt Schwäbisch Hall
IBAN: DE78 62250030 000 2468530
BIC: SOLADES1SHA
Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim
Verwendungszweck: Ukrainehilfe – Zamosc